Wenn ich morgen bei meinem Arbeitsgeber meine Kündigung einreiche, und reinschreibe
"unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 15.März 2013"
Wäre das, bei einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, fristgerecht?
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Kündigungsfrist eingehalten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine schnelle Antwort wäre echt wichtig.
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Ja, das ist fristgerecht.
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Wenn ich jetzt auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrages hinarbeite, und folgenden Text verwende:
In beiderseitigem Einvernehmen wird der Arbeitsvertrag vom ????
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Wirkung vom
1. März 2013 aufgehoben. Die Parteien kommen darin überein, auf den
Arbeitsantritt und auf das Einhalten der Kündigungsfrist zu
verzichten."
Was meinen die mit " In beiderseitigem Einvernehmen wird der Arbeitsvertrag vom ..." meinen die da den Tag, wo beide Unterzeichnet haben, oder das Datum auf dem Arbeitsvertrages oder der Tag des Beginns?
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-- Editiert Deal2909 am 28.02.2013 20:26
Arbeitsvertrag vom [Datum] bezeichnet den Tag, an dem der AV ausgestellt/unterschrieben worden ist. Der tatsächliche Arbeitsbeginn kann ja durchaus vorher oder später liegen.
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