Kündigungsfrist einhalten für neuen Arbeitsplatz??

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)
Kündigungsfrist einhalten für neuen Arbeitsplatz??

Guten Abend, Arbeitnehmer X ist Angestellter mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Firma A. Da ihm aber die Firma A nicht die Führungsposition bieten kann, bewirbt sich AN "X" bei der Firma B. Die Firma möchte den AN "X" zum 9.Mai 2011 einstellen, mit der Führungsposition die sich AN "X" schon seit Jahren erhofft. Nun die Frage:

Der Arbeitnehmer "X" hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen in seinem Arbeitsvertrag stehen. Da es aber bis zum 9.Mai 2011 keine 4 Wochen mehr sind, kann die Frist nicht eingehalten werden.

1.) Kann der AN "X" mit sofortiger Wirkung kündigen?

2.) Falls ja, kann der AG "A" etwas dagegen unternehmen? Wenn ja was??

3.) Wenn AN "X" meint ,,ich komme morgen nicht mehr, ich habe keine Lust mehr", kann die Firma "A" ihn ja nicht zwingen oder??

Die Person bin logischer Weise ich, fakt ist einfach das ich seit Jahren auf so eine Führungsposition warte und jetzt die Gelegenheit nicht verpassen will. Der neue Arbeitgeber braucht mich aber wie oben beschrieben, zum 9.Mai 2011.. Ein Arbeitszeugnis o.ä. wollen die auch nicht.

Hoffe ihr könnt mich etwas aufklären :-)

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Nur dann, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Eine neue Anstellung ist kein anerkannter Grund.

3. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer in Regress nehmen für die Folgen des Nichterscheinens. Das kann, je nach Arbeitsplatz, teuer werden. Anwerbung, Einarbeitung des neuen Arbeitnehmers für Ihren Arbeitsplatz, nicht erfüllte Arbeitsaufträge, bei denen mit Ihnen gerechnet wurde....

Wenn ein Arbeitgeber wirklich langfristig Interesse an der Anstellung eines Arbeitnehmers hat, wird er 4 Wochen abwarten können.

Es sollte auch im Interesse des zukünftigen Arbeitgebers sein, dass seine Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag erfüllen und nicht einfach verschwinden, wenn sie etwas besseres gefunden haben.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Problem ist, das ich vor etwa zwei Monaten in dem jetzigen Betrieb "versetzt" wurde, d.h ich habe einen neuen Arbeitsplatz bekommen wo ich ungern arbeite. Dies habe ich mit meinem Vorgesetzten besprochen und er meinte er werde sich darum kümmern das ich die alte Arbeitsstätte wieder bekomme. Wir sind uns zwei Monate lang täglich begegnet und er hat bis Heute noch kein Wort darüber berichtet wie es nun weiter geht. Vor ca. einem Monat war es dann so das ich die "Schnauze voll hatte" und anfing mich zu bewerben.

Wäre es denn nicht Grund genug wenn ich in die sofortige Kündigung schreibe, dass ich mich nicht gezwungen sehe die Kündigungsfrist einzuhalten da der Niederlassungsleiter seit 2 Monaten über meine unzufriedene Stelle bescheid weiß und nicht reagiert??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sorry, aber das ist einfach kein Grund für eine fristlose Kündigung.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem5:

"Als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wurden in der Rechtsprechung angesehen:

* Wiederholt unpünktliche Zahlung der Vergütung
* Beharrliche Nicht-Abführung von Sozialabgaben
* Beleidigungen
* Tätlichkeiten
* Sexuelle Belästigungen"

Das sind Beispiele. Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz fällt einfach nicht darunter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke schonmal für deine Antworten.

Was meinst wie ich am besten vorgehen sollte jetzt? Vielleicht mal mit meinem Vorgesetzten darüber reden das man sich beidseitig einigt?? Oder kannst du was anderes vorschlagen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das Problem ist ja ganz einfach, dass der Arbeitgeber auch erstmal einen Nachfolger für deine Stelle braucht, damit der Betrieb weiterläuft. Und den muß er erstmal finden. Soviel Zeit muß sein. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist kann man mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren, aber bei vier Wochen Kündigungsfrist bleibt da wenig Spielraum.

Ich würde mit dem möglichen neuen Arbeitgeber reden, dass ich erstmal meine Kündigungsfrist einhalten muß und mich auch korrekt verhalten will. Und ihn fragen, wie er denn als Arbeitgeber so eine Situation händeln würde.

Wenn es da nicht "Klick" bei ihm macht, hat er irgendwas nicht verstanden. Er will ja sicher auch nicht, dass Arbeitnehmer einfach von heute auf morgen verschwinden, weil sie was besseres gefunden haben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen