Hallo, hier folgende Fakten:
Seit 12 Jahren im gleichen Betrieb.
Leider bin ich mir mit meinem Arbeitsgeber finanziell nicht einig geworden was eine Gehaltserhöhung angeht. Sonst ist alles super, aber ich möchte halt gerne mehr verdienen, bzw. das bekommen, was in meiner Branche üblich ist.
Klausel im Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer, gleich die des Arbeitsgebers.
Aktuell also 5Monate.
Seit Oktober 2019 im Betrieb bis auf einen Monat immer ca. 20-60€ Kurzarbeit.
Frage: Kann ich aufgrund der Situation im Betrieb (Kurzarbeit) meinen Vertrag früher als die 5 Monate kündigen oder muss ich mich trotzdem an die Kündigungsfrist halten?
Das ein Aufhebungsvertrag möglich ist, weiß ich. Denke nur das mein Arbeitgeber mir das nicht anbietet, dass war in der Vergangenheit bei anderen Mitarbeitern auch nicht so.
Mit einer Kündungsfrist von aktuell 5 Monaten bin auf dem Arbeitsmarkt fast nicht einstellbar, da kein Betrieb solange warten möchte.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte und dazu vielleicht auch ein passendes Gesetz oder eine Rechtsgrundlage findet.
Vielen Dank!
Kündigungsfrist einhalten trotz Kurzarbeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Kurzarbeit gibt es jedenfalls nicht. Die einzige Möglichkeit besteht tatsächlich darin, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Da sehe ich außer einem Aufhebungsvertrag nur die Möglichkeit, sich entspr. später zu bewerben.ZitatMit einer Kündungsfrist von aktuell 5 Monaten bin auf dem Arbeitsmarkt fast nicht einstellbar, da kein Betrieb solange warten möchte. :
Ich würde nach 12 Superjahren im Betrieb auch noch weitere 5 Monate mitnehmen.
In der Vergangenheit gabs auch keine Pandemie.Zitatdass war in der Vergangenheit bei anderen Mitarbeitern auch nicht so. :
Wenn das so zu verstehen ist, dass überwiegend KA gemacht wird--- ist dein AG evtl. froh, einen Aufhebungsvertrag anbieten zu können?ZitatSeit Oktober 2019 im Betrieb bis auf einen Monat immer ca. 20-60€ Kurzarbeit. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das stimmt schon, aber ich würde nicht kündigen ohne vorher etwas neues zu haben. Die Gefahr dann ohne Job dazustehen, oder dann wieder zum alten Arbeitgeber zurückgehen zu müssen ist mir zu groß. Denke wenn ich etwas passendes gefunden habe, werde ich direkt nach einem Aufhebungsvertrag fragen.
Generell finde ich diese Situation für Arbeitnehmer sehr fraglich, man stelle sich mal vor, jemand mit max. 7 Monaten möchte sich neu orientieren. Habe noch keine Stellenangebote gesehen, die soweit in der Zukunft suchen.
Aber vielen Dank für die Informationen hier!
Richtig. Wichtig. Also kannst du doch jetzt in aller Ruhe suchen, dich auch bewerben, aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis, aber ohne festes Eintrittsdatum.Zitataber ich würde nicht kündigen ohne vorher etwas neues zu haben. :
Bewerbung nach 12 Jahren im gleichen Betrieb ist evtl. nicht so einfach und mit viel Zeit und mehreren Bewerbungen hast du evtl. die Möglichkeit, zwischen mehreren Arbeitgebern zunächst vergleichen.
So herum?Zitatwenn ich etwas passendes gefunden habe, werde ich direkt nach einem Aufhebungsvertrag fragen. :
Wenn du was passendes gefunden hast und keinen Aufhebungsvertrag bekommst, willst du dann fristlos kündigen? Oder meinst du, der passende AG wartet dann, ob du paar Monate später kommst?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
28 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten