Kündigungsfrist erhöht sich als Arbeitnehmer?

13. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist erhöht sich als Arbeitnehmer?

Guten Tag,

Ich wollte meine Kündigung zum Ende des Monats abgeben, weil unsere Firma nach einer Übernahme zu einer absoluten Hölle geworden ist in den letzten Jahren. Insgesamt habe ich 7 Jahre bei meiner aktuellen Firma gearbeitet. Davon 4 vor der Übernahme. Im Arbeitsvertrag steht folgender Auszug:

Während der Vertragsdauer können beide Parteien den Anstellungsvertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus gesundheitlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer


Als ich nun meine Kündigung abgeben habe, meinte mein Arbeitgeber, dass die Kündigungsfrist sich auch auf den Paragraph bezieht, wo man nach der Betriebszugehörigkeit, zwei Monate nun Kündigungsfrist hat. Ist dies so korrekt? Kann man dagegen vorgehen? Ich habe bereits eine neue Stelle, die ich unbedingt so bald wie möglich anfangen will und umso länger ich in meiner aktuellen Arbeit bin, umso mehr verzweifle ich. Eine frühzeitige Auflösung hat mein Chef abgelehnt mit dem Kommentar 'ist ja nicht mein Problem'. Vielen Dank für jeglichen Rat

Gruß Martin




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Als ich nun meine Kündigung abgeben habe, meinte mein Arbeitgeber, dass die Kündigungsfrist sich auch auf den Paragraph bezieht, wo man nach der Betriebszugehörigkeit, zwei Monate nun Kündigungsfrist hat. Ist dies so korrekt?
Ja.
Zitat (von Naffyx):
Kann man dagegen vorgehen?
Rechtlich nein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Ja

Blöde Frage. Mein Arbeitgeber hat meine Kündigung unterschrieben, wo drauf steht, dass ich im September ausscheiden. Ist das gültig?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12788 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus gesundheitlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer

Autokorrektur?

Zitat (von Naffyx):
Mein Arbeitgeber hat meine Kündigung unterschrieben, wo drauf steht, dass ich im September ausscheiden.

Ich gehe davon aus, dass dort nicht steht "Kündigung akzeptiert", sondern nur der Erhalt bestätigt wurde....
Bleibt wohl nichts anders übrig, als nochmals mit dem AG zu sprechen.

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#4
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich gehe davon aus, dass dort nicht steht "Kündigung akzeptiert", sondern nur der Erhalt bestätigt wurde....
Bleibt wohl nichts anders übrig, als nochmals mit dem AG zu sprechen.


Ja, die Autokorrektur und das ich etwas aufgewühlt bin.

Und es war nur eine Bestätigung, aber mein AG möchte mich noch drangsalieren und lehnt jedes Gespräch ab. Ich musste meine Kündigung schon per Einschreiben an die Firma schicken, weil er mir 1 Woche nicht meine Kündigung unterschreiben wollte.


Letzte doofe Frage: Vor 2 Monaten hat ein Kollege gekündigt, der 10 Jahre in der Firma war, wo die Kündigungsfrist nur einen Monat betrug. Kann man sich irgendwie darauf rausreden, dass es gleiches Recht für alle gelten sollte?

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2022 Beiträge, 276x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Letzte doofe Frage: Vor 2 Monaten hat ein Kollege gekündigt, der 10 Jahre in der Firma war, wo die Kündigungsfrist nur einen Monat betrug. Kann man sich irgendwie darauf rausreden, dass es gleiches Recht für alle gelten sollte?


Nein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19950 Beiträge, 7235x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich habe bereits eine neue Stelle, die ich unbedingt ...

Und vor so einem Schritt machst du dich nicht sachkundig?
Lies BGB § 622
Abs. 1 legt fest eine K-Frist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende.
Abs. 2 erlegt dem AG längere Kündigungsfristen auf, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit; allerdings kann die längere Frist im AV auch dem AN auferlegt werden, womit Abs. 1 hinfällig wird.

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#7
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich musste meine Kündigung schon per Einschreiben an die Firma schicken, weil er mir 1 Woche nicht meine Kündigung unterschreiben wollte.


Muss er ja auch nicht. Mitarbeiter machen es doch genauso und unterschreiben keine AG-Kündigungen oder Abmahnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19950 Beiträge, 7235x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich musste meine Kündigung schon per Einschreiben an die Firma schicken,

Nein, das 'musstest' du nicht. Es hätte gereicht, die Kündigung in den Briefkasten der Firma zu werfen; am besten mit einem Zeugen, der auch gesehen hat, dass es die Kündigung ist. Damit wäre sie im Machtbereich des Empfängers gewesen und zugegangen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (also nicht zustimmungspflichtig); sie muss nur zeitgerecht zugegangen sein.

Dass jemand anders mit kürzerer Frist aus dem AV kam, liegt wahrscheinlich daran, dass die Kündigung im AV anders geregelt war - dann gibt es keine Gleichheit.

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#9
 Von 
felix.wessels
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Rein rechtlich hat dein Arbeitgeber wahrscheinlich recht. Nach § 622 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Betriebszugehörigkeit, und da dein Vertrag vorsieht, dass diese Verlängerung auch für Arbeitnehmer gilt, bist du bei 7 Jahren bei 2 Monaten zum Monatsende.
Dass dein Kollege schneller raus war, lag vermutlich an einem anderen Vertrag – „gleiches Recht für alle" gilt hier nicht.
Praktisch bleiben dir Verhandlungen über Aufhebungsvertrag, Freistellung oder die Nutzung von Resturlaub/Überstunden. Wenn das blockiert wird, kannst du zur Sicherheit einen Anwalt fragen.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19950 Beiträge, 7235x hilfreich)

Zitat (von felix.wessels):
Rein rechtlich hat dein Arbeitgeber wahrscheinlich recht.

Er hat Recht. Und nicht nur wahrscheinlich.

ABER: Wozu wärmst du einen ausgelutschten Thread wieder auf?

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