Mein Arbeitgeber hat mich innerhalb der Probezeit entlassen. Allerdings weiß ich, dass es rechtlich so ist, dass die Kündigungsfrist erst dann beginnt, wenn der Brief ankommt bzw. zugestellt wurde. Der Brief ist gestern verfasst worden und die Kündigungsfrist von 2 Wochen würde damit am 22.05 enden. Allerdings habe ich den Brief erst heute per Einschreiben erhalten und damit wäre doch das Ende der Kündigungsfrist am 23.05. Ist die Kündigung jetzt nichtig oder reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass sich das ganze durch die Zustellung um einen Tag verzögert?
Kündigungsfrist falsch um einen Tag
9. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2018 | 09:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist falsch um einen Tag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 9. Mai 2018 | 09:53
Von
Status: Legende (18656 Beiträge, 6810x hilfreich)
Du musst in jedem Fall K-Schutzklage erheben, wenn dir daran gelegen ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Ein Widerspruch bei AG bewirkt nichts - nach drei Wochen ohne Klage ohne K-Schutzklage gilt jede Kündigung als rechtens.
#2
Antwort vom 9. Mai 2018 | 10:05
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu musst in jedem Fall K-Schutzklage erheben, wenn dir daran gelegen ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Ein Widerspruch bei AG bewirkt nichts - nach drei Wochen ohne Klage ohne K-Schutzklage gilt jede Kündigung als rechtens. :
Mir ist die Kündigung ehrlich gesagt sogar ganz recht. Allerdings bin ich krankgeschrieben (und wohl deswegen entlassen worden) und möchte meine Lohnfortzahlung haben und das vollständig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Mai 2018 | 11:49
Von
Status: Legende (18656 Beiträge, 6810x hilfreich)
.... dann mag es in der Tat reichen, wenn du den AG auf den Fehler hinweist. Er muss dir dann aber wohl oder übel eine neue Kündigung schicken, die dir dann wieder ein paar Tage bringen sollte.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.075
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
19 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten