Kündigungsfrist falsch um einen Tag

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shanoby
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist falsch um einen Tag

Mein Arbeitgeber hat mich innerhalb der Probezeit entlassen. Allerdings weiß ich, dass es rechtlich so ist, dass die Kündigungsfrist erst dann beginnt, wenn der Brief ankommt bzw. zugestellt wurde. Der Brief ist gestern verfasst worden und die Kündigungsfrist von 2 Wochen würde damit am 22.05 enden. Allerdings habe ich den Brief erst heute per Einschreiben erhalten und damit wäre doch das Ende der Kündigungsfrist am 23.05. Ist die Kündigung jetzt nichtig oder reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass sich das ganze durch die Zustellung um einen Tag verzögert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Du musst in jedem Fall K-Schutzklage erheben, wenn dir daran gelegen ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Ein Widerspruch bei AG bewirkt nichts - nach drei Wochen ohne Klage ohne K-Schutzklage gilt jede Kündigung als rechtens.

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#2
 Von 
Shanoby
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du musst in jedem Fall K-Schutzklage erheben, wenn dir daran gelegen ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Ein Widerspruch bei AG bewirkt nichts - nach drei Wochen ohne Klage ohne K-Schutzklage gilt jede Kündigung als rechtens.


Mir ist die Kündigung ehrlich gesagt sogar ganz recht. Allerdings bin ich krankgeschrieben (und wohl deswegen entlassen worden) und möchte meine Lohnfortzahlung haben und das vollständig.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

.... dann mag es in der Tat reichen, wenn du den AG auf den Fehler hinweist. Er muss dir dann aber wohl oder übel eine neue Kündigung schicken, die dir dann wieder ein paar Tage bringen sollte.

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