Hallo zusammen,
meine Kündigungsfrist beträgt 6 Mon. zum Quartalsende. (das ist recht lang)
Nun habe ich gehört das ich als Arbeitnehmer trotzdem mit einer 3 monatigen Frist
kündigen darf. Ist das zutreffend? Hat davon schon mal jemand gehört?
Gruß
Biker
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Limit 3 Monate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
was genau steht denn in deinem vertrag?
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Da steht drin:
"Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres"
Gruß
Biker
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@ Biker61
Für Sie gilt § 622 BGB
.
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@hamburger_1910
quote:<hr size=1 noshade>Für Sie gilt § 622 BGB . <hr size=1 noshade>
Aha, dass ist interessant. Woraus ergibt sich das?
@biker,
die Kündigungsfrist im Vertrag gilt. Wie kommen Sie darauf, dass das 6 Monate wären?
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@ 1000kleinesachen
quote:
Aha, dass ist interessant. Woraus ergibt sich das?
Aus dem Gesetz - das wissen Sie doch ganz genau!
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Sorry, ich hab das ein bisschen falsch verstanden. Natürlich gilt der §622 BGB , da haben sie recht. Aber ihrer Aussage kann ich nicht entnehmen, welcher Abs. dieses doch recht langen § Anwendung finden soll.
quote:<hr size=1 noshade>Aber ihrer Aussage kann ich nicht entnehmen, welcher Abs. dieses doch recht langen § Anwendung finden soll. <hr size=1 noshade>
Das kann ich Ihnen nicht sagen, da mir der Vertrag nicht vorliegt.
z.B. bei Tarifvertrag, wenn tarifgebunden od. bei Einbeziehung i.d. AV = § 622 IV BGB .
Beachten sollte man ggfs. auch § 622 VI BGB .
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O.k. aber dann kann man doch eigentlich direkt sagen, dass die zitierte Vereinbarung:
"Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres"
zur Kündigungsfrist wirksam ist, da §622 VI eingehalten wird.
Ich hatte ursprünglich vermutet, sie wollen auf die gesetzlichen 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats hinweisen. Das habe ich falsch interpretiert.
quote:
O.k. aber dann kann man doch eigentlich direkt sagen, dass die zitierte Vereinbarung:
"Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres"
zur Kündigungsfrist wirksam ist, da §622 VI eingehalten wird.
HÄTTE ICH MACHEN KÖNNEN, ABER OHNE GENAUE KENNTNIS DES AV SOLLTE MAN VORSICHTIG SEIN.
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Im ungünsigsten Fall kann hier die Kündigungsfrist fast 6 Monate betragen. Wenn man beispielsweise am 1.10.2010 kündigt, ist der letzte Arbeitstag der 31.03.2011. Würde dem AG die Kündigung noch am 30.09.2010 zugehen, wäre der letzte Arbeitstag der 31.12.2010.
Wichtig ist für solche Fälle, das man den Zugang beim AG beweisen kann. Hier sollte man die Kündigung entweder unter Zeugen übergeben, oder - wenn noch Zeit - per Einschreiben verschicken.
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