Kann mir bitte jemand sagen, wie die Klausel für die Kündigungsfrist auf Arbeitnehmerseite im Tarifvertrag Bauhauptgewerbe geregelt ist? In meinem Arbeitsvertrag steht nur: Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist entsprechend Tarifvertrag Bauhauptgewerbe.
Im voraus vielen Dank!
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"Gruß Ria"
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
24. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2007 | 15:36
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2007 | 15:48
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
<font color=red>'Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.'</font>
http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertraege_brtv.html
#2
Antwort vom 24. Januar 2007 | 17:53
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 15x hilfreich)
Dankeschön
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"Gruß Ria"
Und jetzt?
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