Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Kann mir bitte jemand sagen, wie die Klausel für die Kündigungsfrist auf Arbeitnehmerseite im Tarifvertrag Bauhauptgewerbe geregelt ist? In meinem Arbeitsvertrag steht nur: Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist entsprechend Tarifvertrag Bauhauptgewerbe.
Im voraus vielen Dank!

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"Gruß Ria"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>'Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.'</font>

http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertraege_brtv.html

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#2
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Dankeschön :)

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"Gruß Ria"

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