Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bezogen auf Beschäftigungen vor dem 25. Lebensjahr

17. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480586-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bezogen auf Beschäftigungen vor dem 25. Lebensjahr

Hallo Community :-)

Ich habe mal eine recht dringende Frage bezüglich der Kündigungsfrist. Ich habe im Mai 2012 bei meiner aktuellen Firma eine Ausbildung begonnen. Im Oktober 2015 bin ich nach meiner Ausbildung dann übernommen worden. In meinem Arbeitsvertrag steht das ich nach 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Monats habe, allerdrings werden Beschäftigungszeiten vor dem abschliessen des 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt. Soweit so klar. Was ich jetzt gelesen habe ist, das es einen Gerichtsbeschluss gibt der diese Klausel aufhebt. Allerdings ist die Problematik bei mir jetzt andersrum. Ich möchte kündigen und das am besten gestern. Wenn ich mich also einfach auf meinen Arbeitsvertrag und die Klausel Stütze und einfach mal so tue als wüsste ich nichts davon, habe ich einen Monat Kündigungsfrist und kann zum 31.01.2018 kündigen (was mir eben entgegen kommen würde). Wie stehen da die Chancen? Kann der Arbeitgeber hingehen und sagen das es 2 Monate Kündigungsfrist sind? Immerhin hat er ihn ja so verfasst!?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine :-D

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go480586-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zur Erklärung vielleicht. Ich bin jetzt 29 und werde im März 30. Ergo hätte ich laut Klausel ja dann erst ab da die Kündigungsfrist von 2 Monaten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kann der Arbeitgeber hingehen und sagen das es 2 Monate Kündigungsfrist sind? Immerhin hat er ihn ja so verfasst!? Nein - Sie dürfen sich natürlich darauf berufen, daß Sie auf den Vertragsinhalt vertrauen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go480586-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Viele Dank für die schnelle Antwort!! :-)

Das hilft mir weiter, super :-)

Schönes Restwochenende

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Der AG wird sich schwertun, wenn er sich auf die Nichtigkeit einer Klausel berufen wollte, die er selbst in seine Verträge geschrieben hat.

1x Hilfreiche Antwort

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