Hallo ich bräuchte mal euren Rat:
Ein Mitarbeiter einer Firma kündigt nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass eine Kündigung "1 Monat zum Quartalsende" möglich ist. Das wäre dann Dezember diesen Jahres.
In der Kündigung schreibt der MA aber, er kündigt laut gesetzlichen Bestimmungen also 4 Wochen zum Monatsende.
Nun weis ich nicht ob mich mein juristisches Wissen :lol: aus dem BWL-Studium täuscht, aber wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist verankert ist (und diese den AN nicht schlechter stellt wie den AG- der hätte ja 7 Monate Frist oder irgendwie sittenwidrig o.ä.) dann gilt doch diese, oder?
Die gesetzliche Regelung greift doch nur dann, wenn nichts anderweitig geregelt ist, oder irgendwas rechtswidrig wäre? Oder täusche ich mich da komplett.
Über Infos wäre ich sehr dankbar!
Kündigungsfrist gesetzlich oder lt. Vertrag ???
8. September 2005
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Frage vom 8. September 2005 | 11:22
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist gesetzlich oder lt. Vertrag ???
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#1
Antwort vom 8. September 2005 | 12:12
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Kattl, meines Erachtens gilt in diesem Fall die vertraglich festgelegte Frist.
a) ist sie nicht länger als die Frist für den AG
b) unterschreitet sie ja nicht die gesetzliche Frist, die selbst bei einem Kleinbetrieb nicht unter 4 Wochen wäre
Davon abgesehen könnte auch die gesetzliche Regelung trotz Einzelvertrag gelten, wenn sie den gesetzlichen Regelungen widersprechen würde, aber das scheint im obigen Beispiel nicht der Fall zu sein.
Bitte noch andere Meinungen abwarten!
MfG
#2
Antwort vom 8. September 2005 | 20:46
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8067x hilfreich)
Schließe mich venotis an.
Hier gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Und jetzt?
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