Kündigungsfrist - "gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer"

30. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
apfel712
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - "gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer"

ich bin seit 2006 bei einem Einzelhandelsunternehmen als Filialleitung angestellt. Nun beabsichtige ich mich beruflich zu verändern, bin mir aber nicht sicher wegen der Kündigungsfrist, welche ich einhalten müßte. Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt Kündigung folgendes: " Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist"...das finde ich gut, weil das wären ja vier Wochen, wenn ich das richtig recherchiert habe. Und nun kommt das negative! zumindest für mich. Weiter gehts mit dem Satz:" Soweit dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften nur mit verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer". Und das finde ich wiederum ganz schlecht, denn es würde im Falle einer Wirksamkeit für mich bedeuten, das ich erst mit einer Frist von 2 bzw. 3 Monaten kündigen könnte. Ist diese verlängerte Arbeitnehmerkündigungsfrist vielleicht unwirksam? Ich hoffe es doch sehr!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

// verlängerte Arbeitnehmerkündigungsfrist vielleicht unwirksam?

Nein, die Klausel ist nicht unwirksam.
Aber es gibt immer die Chance auf einen Auflösungsvertrag.

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