Ich bin am 27.12.2017 mit 3 monatlicher Frist zum 31.03.18 gekündigt worden.
Für mich ist die Kündigungsfrist strittig, da ich (mit Unterbrechung)15 Jahre im selben (Klein-) Betrieb war.
2002-2003 Umschulung
02.u. 03.2004 geringfügig beschäftigt
04.,05.u.06.2004 Förderungsmaßnahme- Bezahlung extern
ab 07.2004 richtiger Arbeitsvertrag und Bezahlung durch AG
04.-09.2009 arbeitslos gemeldet - Arbeitslosengeld erhalten und geringfügig beschäftigt im Betrieb
ab 10.2009 bis dato normal beschäftigt
Alles im selben Betrieb, beim selben AG. Das halbe Jahr Arbeitslosigkeit erfolgte im Einvernehmen AN +AG. Vor und nach Arbeitslosigkeit die selben Arbeitsverträge und die selbe Arbeit. (Während der Arbeitslosigkeit auch, nur weniger Stunden).
Mein AG bezieht sich auf den damals neu erstellten Arbeitsvertrag ab 10.2009 =3 Monate Kündigungsfrist.
Habe ich Recht? 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und somit 6 monatliche Kündigungsfrist und wenn ja, wie kann ich dies noch erwirken?
Vielen Dank.
Kündigungsfrist gleicher Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da kannst du rein gar nichts "erwirken" , weil die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage längst abgelaufen sind.
ja, das habe ich leider zu spät festgestellt. Ich hatte meinen AG 2x schriftlich widersprochen und bin davon ausgegeangen, dass diese Widersprüche rechtswirksame Mittel darstellen eine evtl. Klage anzuhängen. Dumm gelaufen. Ich würde nun trotzdem gern wissen, wie meine Betriebszugehörigkeit zu bewerten ist.
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Die Unterbrechungen machen es. Längere Unterbrechungen, also alles, was über 6 Wochen hinausgeht, müsste schon branchenspezifisch sein _ ansonsten sind die Anforderungen er ziemlich streng, dass Unterbrechungen ignoriert werden.
Ok, danke für die Antworten. Das es schwierig wird, dachte ich mir schon. Hatte ja trotz formeller Unterbrechung durchweg in den Betrieb gearbeitet, deshalb hier meine Frage.
ja das is halt son Ding mit den Ausschlussfristen. sind die rum, hat die Sache meistens Rechtskraft und dann wird es häufig schwer in nachhinein noch was zu bewirken
ZitatOk, danke für die Antworten. Das es schwierig wird, dachte ich mir schon. Hatte ja trotz formeller Unterbrechung durchweg in den Betrieb gearbeitet, deshalb hier meine Frage. :
Um formelle Zeiten geht es aber. Was Sie da ggf mit dem Arbeitgeber gekungelt haben, spielt da keine Rolle.
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