Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag - Nur für Arbeitgeber? Arbeitnehmer?

16. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
user123456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag - Nur für Arbeitgeber? Arbeitnehmer?

Hallo zusammen,

ich habe zwar mich schon durch das Forum gequält aber nichts vergleichbares gefunden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind mir auch bekannt, aber ich verstehe den Absatz in meinem Arbeitsvertrag nicht ganz:

"Nach Ablauf der Probezeit wird Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart. Sehen gesetzliche Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitsnehmers vor, so wird hiermit vereinbart, dass diese in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitsgebers gilt.

[...]

Für den Fall der Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung ihrer Bezüge und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche von der Arbeit freizustellen. Entsprechendes gilt bei einverständlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses."

Frage: Für wen gilt die o.g. Kündigungsfrist? Nur für den Arbeitgeber? Nur für den Arbeitnehmer? Oder für Beide?!

Zu welchem nächstmöglichen Zeitpunkt könnte ich kündigen?

Für Eure Antworten danke ich schonmal im Voraus sehr.

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


die vereinbarte kündigungsfrist gilt für beide

solange laut gesetz (622 BGB) keine längere kündigungsfrist zum tragen kommt, kannst du innerhalb der vereinbarten frist kündigen

sprich drei monate zum monatsende (nach ablauf der probezeit)

nach 10 jähriger betriebszugehörigkeit würde sich das ganze dann auf 4 monate zum monatsende verlängern



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user123456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Obwohl es nicht explizit drin steht für wen die Kündigungsfrist gilt?

Ich kenne es z.B. das es explizit formuliert wird, dass es für den Arbeitnehmer gilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich kenne es z.B. das es explizit formuliert wird, dass es für den Arbeitnehmer gilt.


Eine verlängerte Kündigungsfrist nur für den AN ist rechtlich nicht haltbar.

Die Kündigungsfrist des AN muss immer kleiner oder gleich der des AG sein. Da in Ihrem Fall nicht explizit der AN oder AG genannt wurde, gilt die Regelung für beide und ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Durch den Bezug auf die gesetzliche Kündigungsfrist im nächsten Satz, dass diese sowohl für AN und AG gelten soll, macht es noch eindeutiger, dass die 3 Monate für beide gelten.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user123456
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)


Vielen Dank, mit dieser eindeutigen Bründung kann ich mich zufrieden geben und klingt für mich plausibel.

Frage geklärt.

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