Kündigungsfrist im Elektro-Großhandel (Bayern)

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Adrian2204
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist im Elektro-Großhandel (Bayern)

Hallo,

ich bin derzeit aktiv auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und auch schon so gut wie fündig geworden.

Nun habe ich eine Frage bzgl. der Kündigungsfristen im Großhandel für mich als Arbeitnehmer.

Ich werde im April 35, bin seit August 2004 bei einem Elektrogroßhandel in Bayern angestellt.
Ich befinde mich also seit mehr als 10 Jahren im Unternehmen.
In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag ist keine Kündigungsfrist vereinbart, es wird dort lediglich
auf die tarifliche Kündigungsfrist verwiesen. Auf meine Nachfrage bei Verdi habe ich hierzu keine
Auskunft erhalten, dort wollte man mich erstmal gleich als Mitglied haben.

Kann mir hierzu jemand Auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen
Adrian Lorenz

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da musst Du in den Tarifvertrag schauen, der für Euch gilt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Adrian2204
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist scheinbar nicht so einfach wie es sich anhört :(

O-Ton auf der Verdi Seite: [color=red]Tarifverträge können nur von ver.di-Mitgliedern eingesehen werden. [/color]

Es kommt sicherlich auch ein bisschen blöd wenn ich in meiner Firma nachfrage "Ähm, was hab ich für ´ne Kündigungsfrist?"

Adrian2204

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-- Editiert Adrian2204 am 05.03.2015 11:59

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Tarifverträge werden nicht nur über die Gewerkschaften ins Internet eingestellt. Z.B., bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen finden die sich auch auf den Seiten der Ministerien. Auch kann man bei den Arbeitgeberverbänden gegen entsprechendes Entgelt Ablichtungen bekommen. Nur, mal ganz dumm gefragt: wieso soll eine Gewerkschaft auf Kosten der zahlenden Mitglieder einen Tarifvertrag für ein Nichtmitglied zur Verfügung stellen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Adrian2204
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer sagt denn das ich eine Kopie des kompletten Vertrages will?

Wenn ich weitreichende Auskünfte bzgl. Tarifverhandlungen oder sonstiges möchte dann bezahle ich auch gern dafür. Aber es kann doch nicht so schwer sein, anhand meiner Angaben zu sagen, 1 Monat zum ME oder 3 Monate zum ME. Mehr will ich doch garnicht.

Woanders bekommt man Infos auch einfach mal so, ohne gleich Geld in die Hand zu nehmen, das ist zumindest meine Erfahrung. Da spielt es für mich auch keine Rolle ob das 1€ oder 100€ sind.

Adrian2204

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Müssen die nicht im Betrieb zur koestenfreien Einsicht ausgelegt werden wenn sie Bestandteil des Vertrages sind?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Doch, müssen sie, diese sind aushangpflichtig wenn sie für alle Mitarbeiter gelten sollen.

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#7
 Von 
Adrian2204
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahja, das ist sehr interessant.
Also bei uns hier in der Niederlassung hängt da garnix :bang:

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Gar nix? Es gibt vieles was aushängepflichtig ist. Bei euch hängt nichts? Sicher?

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#9
 Von 
Adrian2204
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Niederlassung ist sehr übersichtlich. Wenn, dann müsste das ja vermutlich im Büro hängen und in den 10 Jahren, die ich bereits hier bin, ist mir nie so etwas aufgefallen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich hab das mit dem Aushängen bei uns aufgegeben. Die werden so regelmässig "ausgeliehen" und nicht zurückgebracht, dass es nichts bringt. Aber, beim Betriebsrat können sie unter Aufsicht (auch der wird beklaut) eingesehen werden.

wirdwerden

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Bei uns wird ein Loch durch die laminierten Schriftstücke und Bücher gebohrt und diese mittlerweile an die !Kette! gelegt. Das hilft.
Nein, Büros wie z.B. Personalbüro sind in aller Regel der falsche Ort und genügen dem Gesetzgeber eben nicht. In aller Regel wird so etwas am schwarzen Brett oder ähnlichen Orten ausgelegt. Frag doch mal ganz unverbidlich wo du denn die aushangpflichtigen Gesetze und Informationen findest.

-- Editiert micbu am 05.03.2015 14:34

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also haben noch mehr Betriebe das Problem. Auch die Kette hat bei uns nichts genutzt. Jetzt bekommt jeder bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Exemplar, und es hängt überall der Hinweis, wo man Einsicht nehmen kann. Auch Stellenausschreibungen werden regelmässig "ausgeliehen." Über Kopierpapier, Kugenschreiber, Kalender, Kaffeepäckchen, Geschirr rede ich ja gar nicht mehr. Den Arbeitgeber zu beklauen, das scheint inzwischen ein Volkssport zu sein.

Der Küchenchef eines großen Versandhauses erzählte mir mal, dass er im Schnitt alle 5-6 Monate das Geschirr der Kantine einmal komplett ausgewechselt hat. Weil alles, wirklich alles verschwindet....

wirdwerden

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