Kündigungsfrist im Praktikum innerhalb Probezeit

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
NatiG81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist im Praktikum innerhalb Probezeit

Hallo zusammen,

am 05.02.2008 habe ich ein Praktikum begonnen. Laut Vertrag 2 Monate Probezeit. Danach Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende - was aber für mich irrelevant ist.

Nun habe ich am Freitag woanders ein Vorstellungsgespräch und möchte dieses abwarten (bin in meinem jetzigen Praktikum unzufrieden, da man mir keine Arbeit gibt und die Zeit sitze ich nur ab). Beim anderen Praktikum könnte ich - wenn alles gut geht - am Montag beginnen. Nun meine Fragen:

1) kann ich innerhalb der kurzen Frist kündigen?
2) da Postzustellung wohl zu knapp - reicht vorab ein Fax?
3) muss ich einen Grund angeben?
4) Gehalt für einen Monat wurde bezahlt, habe ich noch Anspruch auf die eine weitere Woche und auf meine 2 Urlaubstage?
5) Habe ich trotz frühzeitiger Kündigung Anrecht auf ein Praktikumszeugnis?

Es handelt sich übrigens um eine kleine Werbeagentur mit 8 Festangestellten. Über einen Tarifvertrag kann ich nichts sagen - denke aber, dass es keinen gibt. Eigene, verantwortliche Projekte (die einen "unverzichtbar" machen) habe ich bisher nicht erhalten.

danke für EUre Hilfe!!!

-- Editiert von natig81 am 04.03.2008 16:50:36

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie ist die Kündigung denn IN der Probezeit geregelt? Welche Art Praktikum machst du (Schulpraktikum)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NatiG81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo HeHe,

bzgl Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gibt es keine Regelung im Vertrag. Daher auch mein Posting hier.

Es handelt sich um ein drei-Monats-Praktikum während meines Studiums, allerdings rein freiwillig (kein Pflichtpraktikum!)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn man das Studium mal im weitestens Sinne zu einer schulischen Ausbildung zählt, dann müsstest du ohne Frist jederzeit kündigen können (vergl. auch Ausbildungsverträge). Eine gesetzliche Grundlage hierzu kenne ich leider nicht. Kann denn die ASTA der Uni nicht weiterhelfen? Du bist sicher nicht die erste Studentin mit Fragen zum Praktikum.

0x Hilfreiche Antwort

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