Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsverhältnis?

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
kerwina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsverhältnis?

Hallo,

mein Problem ist folgendes: Ich stehe z. Zt. in einem befristeten Arbeitsverhältnis (befristet auf 1 Jahr, Ende: 31.03.2006) Mein Chef hat mir vor ca. 10 Tagen in einem Gespräch mitgeteilt, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das war bis dahin noch nicht ganz klar. Nun bin ich glücklicherweise in der Situation, dass ich ganz kurzfristig einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, allerdings schon zum 16.01.2006. Dies ist zwar auch wieder ein befristeter Vertrag, welcher aber weit über den 31.03.2006 hinaus läuft. Leider kann der Eintrittstermin 16.01. nicht nach hinten verschoben werden, weil ich zunächst eine Schulungsmaßnahme durchlaufen soll, die terminlich fest ist. Ich kann natürlich so kurzfristig keine Kündigungsfristen einhalten. Mein jetziger Chef ist von der ganzen Situation überhaupt nicht begeistert. Wie sehen hier meine Rechte aus? Kann ich fristlos kündigen? Oder einen Aufhebungsvertrag erzwingen? Ist mein Chef in der Pflicht mich gehen zu lassen? Ich kann ja schließlich unmöglich auf diese Chance verzichten, zumal bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation die Gefahr besteht, dass ich in drei Monaten arbeitslos bin.
Meinen neuen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben, daher halte ich mich bis dahin noch bedeckt mit meinen Forderungen. Da mein neues Arbeitsverhältnis noch vom Personalrat beschlossen werden muss, bekomme ich auch erst zum 04.01.2006 eine 100%ige Zusage.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Kann ich fristlos kündigen?


Hallo kerwina, nein das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

quote:
Oder einen Aufhebungsvertrag erzwingen?


Nein, auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht erzwingbar.

quote:
Ist mein Chef in der Pflicht mich gehen zu lassen?


Nein, ist er nicht. Er hat (genau wie du) das Recht, dass der Vertrag eingehalten wird.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wobei hier die Frage in den Raum gestellt werden kann, ob der befristete Vertrag überhaupt kündbar ist.

Sofern das nicht im AV oder in einem evtl. geltenden TV erlaubt ist, musst Du bis zum Auslaufen des Vertrages dort ausharren und danach ALG 1 oder 2 beantragen.

Ally

P.S. vergiss nicht, dich arbeitsuchend zu melden !!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen