Kündigungsfrist in Kleinstbetrieben nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist in Kleinstbetrieben nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit

Hallo,
Im Arbeitsvertrag steht, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und das aus wichtigem Grund eine Kündigung ohne Frist möglich ist.
Wie ist der Sachverhalt nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit in einem Kleinstunternehmen?
Gelten hier die Kündigungsfristen nach BGB?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stremsderf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Grundgedanke des Kündigungsschutzgesetzes liegt darin, einen Arbeitnehmer in besonderem Maße zu schützen. So kann diesem nur gekündigt werden, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung dann, wenn sie entweder betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt ist. Für diese drei Arten der Kündigungen gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, deren Rechtmäßigkeit wir für unsere Mandanten prüfen. Allerdings erstreckt sich der Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nur auf Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern. Darüber hinaus entsteht der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Bestimmte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz wie zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte. Quelle

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ratlos2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht hier um Kündigungen bei einer Betriebsauflösung in einem Unternehmen unter 5 Mitarbeiter. Also entfällt hier schon mal das Kündigungsschutzgesetz.
Lt. §622 BGB wäre hier eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, ist das korrekt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Lt. §622 BGB wäre hier eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, ist das korrekt?


Sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats

4x Hilfreiche Antwort

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