Kündigungsfrist in der Probezeit - Leistungen vom Arbeitsamt?

8. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2014 07:47:19
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist in der Probezeit - Leistungen vom Arbeitsamt?

Mir ist in der Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist gekündigt worden.

Die Kündigung ist betriebsbedingt.

Ich habe mit meinem Arbeitgeber mündlich besprochen die zweiwöchige Zeit der Kündigungsfrist nicht mehr bei ihm arbeiten zu müssen.

Die bezahlte Arbeitszeit wurde dementsprechend um zwei Wochen verkürzt.

Ich würde gern für dieses zwei Wochen Leistungen vom Arbeitsamt erhalten, da ich in dieser Zeit bereits arbeitssuchend bzw. auch bereits in einem neuen Betrieb Probegearbeitet habe.

Gibt es die Chance, vielleicht durch ein Schreiben meines ehemaligen Chefs, die einvernehmliche vorgezogenen Kündigung zu bestätigen?
Also den Wegfall der Kündigungsfrist um Leistungen vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen zu können?



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Definitiv nicht. Denn bei einer einvernehmlichen Küdnigung gibt es eine Serrzeit. Und die wird länger sein als die 2 Wochen für die du auf Lohn verzcihtest.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Ich würde gern für dieses zwei Wochen Leistungen vom Arbeitsamt erhalten, da ich in dieser Zeit bereits arbeitssuchend bzw. auch bereits in einem neuen Betrieb Probegearbeitet habe.


Wenn du in einem neuen Betrieb arbeitest, bekommst du doch da deinen Lohn.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen