Hallo,
danke das Ich hier meine Fragen stellen kann.
In meinem 12 Jahren alten unbefristeten Arbeitsvertrag (Firma und Vetrag wurden vor 4 Jahren von neuem Eigentümern übernommen):
"Das Arbeitsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar". Die Fristen für den Arbeitgeber sind (wie ich später rausfand) ja gesetzlich geregelt. Sprich er konnte seine Frist gar nicht auf 2 Monate setzen. Oder?
Ist nun der ganze Absatz ungültig? Sprich es greifen für beide die gesetzlichen Vorschriften?
Nun hab ich eine Stellenangebot zum 1.10 bekommen. Welches Ich gerne annehmen will. Ich verstehe mich gut mit meinen Chef und es wurde immer kommuniziert das niemandem Steine in den Weg gelegt werden. Welche weiteren Möglichkeiten habe ich um 4 früher aus dem Vertrag raus zu kommen?
Vielen Dank
Kündigungsfrist in unbefristeten Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Falls das Arbeitsverhältnis einen Tarifvertrag unterliegt, müssten ggf. auch die dortigen Regelungen beachtet werden, ansonsten gilt §622 BGB.
Ich gehe ich davon aus das die zwei monatige Kündigungsfrist für den AN bestand hat.
Entsprechend kann eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Dankeschön. Da muß ich dann wohl mit dem Chef sprechen.
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Einen Tarifvertrag gibt es in diesem Falle nicht.
Noch eine Frage zum gegenseitigen Einvernehmen.
Was ist wenn ich zum 30.9 kündige und der Chef die Kündigung so akzeptiert und Erhalt und Bestätigung unterschreibt? Ist diese dann gültig oder muß zwangsläufig ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden?
Ich wüsste nicht, wieso die 2 Monate für den AN Bestand haben sollen, wenn die Klausel im AV selbst ungültig ist.
Zitatwenn die Klausel im AV selbst ungültig ist. :
Vielen Dank. Ist die Klausel denn ungültig? Das ist wohl die wichtige Fragen
ZitatIch wüsste nicht, wieso die 2 Monate für den AN Bestand haben sollen, wenn die Klausel im AV selbst ungültig ist. :
Ich wüsste nicht warum die AG-Seitige Kündigungsregelung (die überdies erst nach acht Jahren eine Schlechterstellung des AN bedeuten würde) die AN-Seitige Kündigungsregelung für ungültig erklären würde.
Ich mal davon das der Gesamtarbeitsvertrag auch nicht als ganzes in Frage gestellt ist, sondern für die AG-seitige Kündigungsfrist bei Schlechterstellung des AN eine gesetzeskonforme Frist nach §622 zum tragen kommt.
Daher hätte der AG hätte sicherlich auch nicht nach zwei Jahren mit einer einmonatigen Frist kündigen dürfen mit der Begründung das diese Passus insgesamt unwirksam sei.
Also in diesem konkreten Fall möchte ich als AN ja kündigen. Aber am liebsten innerhalb der gesetzlichen Frist zum 30.9
Zitat:Was ist wenn ich zum 30.9 kündige und der Chef die Kündigung so akzeptiert und Erhalt und Bestätigung unterschreibt?
Eine Bestätigung des Erhaltes reicht nicht.
Der Chef muss schon ausdrücklich bestätigen, dass er eine Kündigung zum 30.9. akzeptiert.
Weil es dann zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt, gilt so etwas als Aufhebungsvertrag.
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