Kündigungsfrist - kann man Kündigung früher aushändigen?

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shecter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - kann man Kündigung früher aushändigen?

Hallo ,
Freund von mir möchte seinen Arbeitsvertrag
(Kündigungsfrist 1 Monat) zum
31.05.08 kündigen und das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber schon jetzt (am
21.04) aushändigen und nicht
erst am 30.04.
Kann der Arbeitgeder das
Arbeitsverhältnis mit ihm am 21.05 beenden ?

mfg
Shecter

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hallo, ja der AG könnte theoretisch das Arbeitsverhältnis noch schnell früher kündigen, wenn die Kündigungsfrist nur 1 Monat ist und nicht z.B. '1 Monat zum Monatsende'.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.531 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen