Hallo an alle Helfer!
Folgende Situation und Fragestellung:
Ausbildung am 10.07.2010 erfolgreich abgeschlossen.
Seit dem im Betrieb weiterbeschäftigt ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Am 06.08 Entwurf des schriftlichen Arbeitsvertrages vorgelegt zur Durchsicht durch AN. Schriftlicher Arbeitsvertrag enthält viele kleine Abweichungen zu dem was mündlich " beiläufig" vereinbart wurde.
z.B.
-Wochenarbeitszeit 5 Tage Woche mit 44 Stunden (statt 40 Stunden), bei gleichem Gehalt
-fristlose Kündigungs Möglichkeit durch AG bei Führerschein verlust
-ständige Telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Arbeitszeit
Im Vertrag ist außerdem eine Probezeit von 3 Monaten mit 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart.
Arbeitsvertrag nicht unterschrieben!
Nun meine Frage:
Ich möchte aufgrund vieler Faktoren schnellstmöglich mein Arbeitsverhältnis lösen.
Welche Kündigungsfrist gillt hier?
Da der Arbeitsvertrag in der jetzigen Fassung für mich nicht akzeptabel ist, und mündlich etwas anderes vereinbart wurde, werde ich diesen nicht gegenzeichnen.
Aber: Komme ich schneller aus dem Vertrag wen ich den schriftlichen unterschreibe und anschließend eine Kündigung einreiche?
Da ja dann Probezeit mit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Oder geht das auch ohne zu Unterschreiben?
Bitte um Hilfe!
Danke
Dee
Kündigungsfrist mündlicher Arbeitsvertrag n. Ausb
11.8.2010
Thema abonnieren
Frage vom 11.8.2010 | 00:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist mündlicher Arbeitsvertrag n. Ausb
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11.8.2010 | 03:23
Von
Status: Weiser (17780 Beiträge, 7994x hilfreich)
Zwei Wochen Kündigungsfrist ist auch die gesetzliche Regelung.
Gut, dass Sie so etwas nicht unterschreiben, ständige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist eine unverschämte Forderung des Arbeitgebers.
Sie haben schon einen anderen Job? Ich denk nur an die Agentur für Arbeit, die Kündigung würde erstmal zu einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes führen.
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