Kündigungsfrist nach 15 Jahren

10. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
stepru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach 15 Jahren

Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin seit genau 15 Jahren als Koch in der Gastronomie beschäftigt im selben Betrieb. Das Lokal hat in dieser Zeit 2 mal den Besitzer gewechselt und ich wurde jedesmal übernommen. Mein Arbeitsvertrag stammt vom 1. Besitzer und ist 15 Jahre alt - er wurde nie verändert oder ausgetauscht. In diesem Vertrag habe ich mir vor 15 Jahren eine Sonderklausel einfügen lassen mit einem 14 tägigen Kündigungsrecht zum 15. oder zum Monatsende. Ist dieser Vertrag noch gültig und kann ich auf mein 2 wöchiges Kündigungsrecht bestehen oder nicht? Dazu muß ich sagen das sich natürlich die Konditionen geändert haben - ich hatte mehrere Lohnerhöhungen und auch mein Urlaubsanspruch hat sich in den letzten 15 Jahren erhöht.
Wer kann mir helfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In diesem Vertrag habe ich mir vor 15 Jahren eine Sonderklausel einfügen lassen mit einem 14 tägigen Kündigungsrecht zum 15. oder zum Monatsende. Ist dieser Vertrag noch gültig und kann ich auf mein 2 wöchiges Kündigungsrecht bestehen oder nicht? <hr size=1 noshade>


Diese verkürzte Kündigungsfrist gilt nur, wenn der AN kündigen will? Wird ein Tarifvertrag angewendet?

Können Sie die wörtliche Klausel zur Kündigungsfrist mal hier einstellen?

quote:<hr size=1 noshade>Das Lokal hat in dieser Zeit 2 mal den Besitzer gewechselt und ich wurde jedesmal übernommen. Mein Arbeitsvertrag stammt vom 1. Besitzer und ist 15 Jahre alt - er wurde nie verändert oder ausgetauscht. <hr size=1 noshade>


So sollte das sein bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB .

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#2
 Von 
stepru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein mein Vertrag ist an keinen Tarifvertrag gekoppelt und gilt bei der Sonderklausel nur bei einer Kündigung durch mich selbst, also den AN.

Der genaue Wortlaut im Vertrag lautet:

Dem Arbeitnehmer ...( mein Name) wird auf eigenem Wunsch ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen, zum 15. bzw. zum Monatsende eingeräumt.

Der Vertag ist auch kein standartisierter Vordruck sondern einfach selbst aufgesetzt vom damaligen Arbeitgeber mit Angaben zur Arbeitszeit, Lohn und Urlaubstagen.
Über eine Kündigungsfrist, von seiten des Arbeitgebers, steht da z.B. auch nirgendwo was drin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann wäre für mich als Laie die Vertragsklausel wirksam, auch wenn Sie unter der gesetzlichen Mindestfrist aus § 622 Abs. 1 BGB liegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann oder sollte man einen RA zum Sachverhalt befragen.

Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist die ansonsten greifen würde (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, ebda.) auch ausreicht, dann würde ich mit dieser kündigen. Der AN könnte bis zum 17.12. (Zugang der schriftlichen Kündigung beim AG) fristgerecht zum 15.1.2012 kündigen.

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