Kündigungsfrist nach 20 Jahren trotz Klausel im Arbeitsvertrag

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
MJ99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach 20 Jahren trotz Klausel im Arbeitsvertrag

Guten Tag
Folgender Sachverhalt. Ich bin seit 20 Jahren angestellt in einem Büro. Momentan sind es 8 Angestellte, vor 20 Jahren waren es 13 (ich war 21 Jahre alt).
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von "1Monat zum Monatsende"

1. Habe ich richtig recherchiert dass ich im Falle einer Kündigung durch den AG durch den Bestandsschutz von über 10 Angestellten damals auf eine Kündigungsfrist von 7 Monaten klagen könnte?
2. Im Falle der eigenen Kündigung: kann ich mich auf den 1.Monat Frist im Arbeitsvertrag verlassen oder könnte der AG auch auf die lange Frist klagen?

danke für die Mühen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wieso 'auf eine Kündigungsfrist von 7 Monaten klagen'? Bist du denn gekündigt?
Oder ist die Frage, welche K'Frist dir zu steht und welche dem AG?
Wenn in deinem AV nicht mehr steht als 'Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende' solltest du Recht haben, dass die gesetzliche Kündigungsfristen gelten und zwar gesplittet für AN und AG.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MJ99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, es ist ein theoretischer Fall. Ich bin ungekündigt. Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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