Hallo, wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich möchte mir sicher sein.
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch den Arbeitnehmer nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese Kündigungsfrist auch für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers.
Ich bin jetzt etwas über 2 Jahre in der Firma. Meine Frage ist, ob sich die Kündigungsfrist jetzt durch die Betriebszugehörigkeit um einen Monat auf 4 Monate erhöht oder gelten noch die 3 Monate für mich?
Vielen Dank im Voraus.