also, ich bin seit 2004 unbefristet in einer firma mit mehr als 10 angestellten, im moment aber in elternzeit.
meine elternzeit endet am 22.11.08 nun meine frage:
-kann mir der arbeitgeber am ersten tag die kündigung geben und wie lange wäre die kündigungsfrist, und wann wäre mein letzter arbeitstag?
-wenn ich nun am ersten arbeitstag selber kündige, gilt dann die gleiche kündigungsfrist wie die seitens des arbeitgebers?
-wenn ich nicht wieder in der firma (persönliche gründe) arbeiten möchte, wann müsste ich dann spätestens die kündigung abgeben, ohne das ich mich dort nicht nochmal blicken lassen müsste?
vielen dank für eure antworten!
ESKA
Kündigungsfrist nach Elternzeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kündigung ab 1. Tag der Wiederaufnahmen möglich.
Ausnahmen kann es bei Betriebs(teil)stillegungen geben.
Wenn nichts anderes im Arbeitstrag steht gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Guckst Du hier:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_2005.php
Zum letzten Punkt : Gute Frage ob der Kündigungsschutz während der Elternzeit auch seitens des AN gilt.
Evt. kommt ein Aufhebungsvertrag in Frage,denn wozu soll die Firma noch einen arbeitsunwilligen Mitarbeiter beschäftigen ?
Vorher aber alles abklären, inbs. ist ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich. Ansonsten setzt es eine Sperre für Arbeitslosengeld.
Die Kündigung zum Ende der Elternzeit ist in § 19 BEEG geregelt. Es muss eine Kündigungsfrsit von 3 Monaten eingehalten werden, aber dann scheint auch eine Kündigung zum Ende der Elternzeit möglich zu sein.
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Der An kann natürlich auch während der Elternzeit kündigen und zwar unter den von Eidechse genannten Bedingungen.
Der AG kann im Prinzip frühestens am ersten Tag nach der Elterzeit kündigen und hat dabei eine Frist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten. Wenn Du dann jünger als 27 bist, gelten evtl. kürzere Kündigungsfristen.
Wenn Du am ersten Tag selbst kündigst, musst Du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende einhalten.
Per Arbeits- oder Tarifvertrag können auch andere Kündigungsfristen gelten.
Allerdings muss der AG das Kündigungsschutzgesetz beachten. Daher dürfte eine AG-seitige Kündigung bereits am ersten Arbeitstag kaum zulässig sein.
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