Kündigungsfrist nicht eingehalten

18. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Kündigungsfrist nicht eingehalten

Hallo,
ich habe eine für mich kniffelige Frage zu einer Kündigung.
Person A hat gem. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss.
Der AG spricht am 15.04. eine Kündigung zum 30.04. aus.
Person A sucht sich daraufhin eine neue Arbeitsstelle, allerdings schlechter bezahlt und mit höheren Fahrkosten.
Wäre es sinnvoll eine Klage auf Einhaltung der tarifvertr. Kündigungsfrist einzureichen.
Die Frist dafür dürfte 3 Wochen betragen?
Wenn Person A am 02.05. fristgerecht vor dem AG eine Klage einreicht, wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zu einem Termin, evtl Beschluss.
Person A hatte ihrem AG statt der nicht fristgem. Kündigung eine Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung (1/2 Bruttomonatsgehalt) angeboten der AG hat abgelehnt, ist dies für das zu erwartende Verfahren relevant?
Gruß
Andreas

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4 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Prinzipiell sind das Fragen, die eher auf eine Rechtsberatung hinaus laufen.

Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist auch von einer evtl. Probezeit abhängig. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Zum Prozessrechtlichen:
Etwa im Zeitraum von 4 Wochen nach Klageerhebung findet eine Güteverhandlung statt. In dieser werden die meisten Fälle im Vergleichswege beendet.
Findet ein Vergleich nicht statt, kommt es zum eigentlichen Verfahren, dass dann deutlich länger dauert und auch Arbeit macht.

Wenn Sie sich nicht selber vor dem ArbG vertreten, müssen Sie für Ihre Anwaltskosten selber aufkommen. Anwaltskosten kann man mittels entsprechenden Anwaltskostenrechner berchnen. Ein Vergleich erhöht da u.U. die Kosten.

Man sollte auch bedenken, dasss man auch ein vernünftiges Zeugnis benötigt. Wenn man ein Vergleich anstrebt, sollte das unbedingt in den Vergleich (am besten formuliert) mit aufgenommen werden.

Dass man vor der Klage schon einen Vergleich angestrebt hat, wird von den Gerichten als positiv angesehen, aber auch das ist fallabhängig, denn wenn man da zu hoch pokert, sehen da dann Gerichte eher eine fehlende Vergleichsbereitschaft.

Gerade in Arbeitsrechtstreitigkeiten geht es weniger um Recht bekommen sondern um eine schnelle Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

Ob sich das daher "lohnt", kann man hier pauschal nicht sagen. Hier kommt es auch darauf an, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt (was wohl eher nicht der Fall ist) und ob die Kdg. begründet ist ... und man muss bedenken, solche Streitereien stellen auch eine nervliche Belastung dar.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was "sinnvoll" ist, lässt sich von außen kaum beantworten. Falsche Kündigungsfristen werden vor Gericht korrigiert und das war es, wenn die Kündigung an sich nicht angegriffen wird. Eine Klageschrift könnte den AG aber in der Tat zum Einlenken bewegen, dass die Abfindung gegebenenfalls doch noch ins Spiel kommt, weil der AG nur verlieren kann angesichts der Umstände, wie du sie schilderst.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Probezeit war nicht vereinbart, es handelt sich um einen Arbeitgeber im ÖD, die Geschichte ist etwas verzwickt:
A hat im Sept. 2011 einen mit Sachgrund befristeten Vertrag bekommen. Der Sachgrund ist am 16.01.2012 weggefallen, A wurde aber weiterbeschäftigt und hat damit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun wurde A gekündigt, was A schon vorher gesehen hatte und sich zeitig nach neuer Arbeit umsah. Der AG meint die Kündigungsfrist wären nur 14 Tage, was definitiv nach TVÖD falsch ist, ab 6 Monaten und unter 1 Jahr Beschäftigungszeit gilt 1 Monat zum Monatsschluss. Der angebotene Vergleich würde den AG deutlich günstiger kommen, als eine Beschäftigung bis Ende Mai.
Es ging mir bei meiner Frage eher um die terminlichen Abläufe als um eine Bewertung der Erfolgsaussichten.
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
L_weber
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

Wird im Mai schon für den neuen Arbeitgeber gearbeitet? Der Arbeitnehmer müsste im Fall einer Klage die Arbeitskraft über den Kündigungstermin hinaus anbieten, anderenfalls muss er sich den Verdienst beim neuen AG anrechnen lassen...



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