Hallo,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen da ich eine neue Arbeitstelle annehmen möchte.
In meinem Vetrag steht das ich nur zum 30sten eines Monats kündigen kann.
Ist das so richtig?
Da laut Gesetz ja vorgeschrieben ist zum 15. oder 30.eines Monats.
Vielen Dank für die Hilfe.
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Kündigungsfrist nur zum 30sten eines Monats?
7. September 2010
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Frage vom 7. September 2010 | 13:25
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nur zum 30sten eines Monats?
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#1
Antwort vom 7. September 2010 | 14:45
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. wenn die k-frist für beide seiten gilt, ist so eine vereinbarung möglich und gültig.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 7. September 2010 | 15:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay.
Aber was ist mit dieser Aussage:
Ensteht dem AN durch eine vertraglich festgelegte kündigungsfrist, die von der gesetzlichen kündigungsfrist abweicht, ein nachteil, kann er die gesetzliche kündigungsfrist in anspruch nehmen
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#3
Antwort vom 7. September 2010 | 17:06
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... gut für dich - du hast die wahl
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"... nach bestem Wissen .
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