Kündigungsfrist nur zum 30sten eines Monats?

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
justfx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nur zum 30sten eines Monats?

Hallo,

ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen da ich eine neue Arbeitstelle annehmen möchte.

In meinem Vetrag steht das ich nur zum 30sten eines Monats kündigen kann.

Ist das so richtig?
Da laut Gesetz ja vorgeschrieben ist zum 15. oder 30.eines Monats.

Vielen Dank für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn die k-frist für beide seiten gilt, ist so eine vereinbarung möglich und gültig.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
justfx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.

Aber was ist mit dieser Aussage:

Ensteht dem AN durch eine vertraglich festgelegte kündigungsfrist, die von der gesetzlichen kündigungsfrist abweicht, ein nachteil, kann er die gesetzliche kündigungsfrist in anspruch nehmen



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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gut für dich - du hast die wahl

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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