Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag? Kündigungsschutzklage oder Abfindung?

11. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag? Kündigungsschutzklage oder Abfindung?

greifen automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt?
Die Arbeitsdauer pro Woche beträgt 30h und wurde vor fünf Jahren aufgenommen.
Was passiert bei einer Kündigung oder habe ich sogar das Recht von einem auf dem nächsten Tag von der Arbeit fernzubleiben?
Wenn der AG mich kündigt, besteht dann auch ein Anrecht auf Wiedereinstellung per Kündigungsschutzklage oder Abfindung (Abfindung kein Recht drauf)?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.
Für den Arbeitgeber gelten längere Fristen, siehe Tabelle in §622 BGB .
Einfach von der Arbeit fernzubleiben ist auf keinen Fall zu empfehlen, das kann teuer werden.
Wenn der Arbeitgeber kündigt und im Unternehmen arbeiten mehr als 10 Mitarbeiter, dann kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen klagen. Dabei kann eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung das Ergebnis sein, muß es aber nicht zwangsläufig.

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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

In dem Unternehmen sind weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Gelten somit auch die Kündigungs- und Klagefristen für den AG und AN?

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17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexle2
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern entfällt der Kündigungsschutz

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5x Hilfreiche Antwort


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