Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag?

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag?

Hallo!

Ich arbeite seit meiner Lehre in einem Betrieb, Damals hatte ich nur einen Ausbildungsvertrag und ich wurde einfach nach der Lehre übernommen ohne eine weiteres Schriftstück zu formulieren.

Wonach errechnet sich jetzt meine Kündigungsfristen? Ab der bestandenen Abschlußprüfung der Lehre oder dem vollendeten 25. Lebensjahr?

Seit Ende der Lehre sind 12 Jahre vergangen, das 25 Lebensjahr ist bei mir schon fast 8 Jahre her.

Ich bitte um Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Fuer eine Kuendigung durch dich spielen Lebensalter und Dauer der Betriebszugehoerigkeit keine Rolle.

Fuer die Kuendigungsfrist bei einer arbeitgeberseitigen Kuendigung ist die Dauer der Betriebszugehoerigkeit ab Vollendung deines 25. Lebensjahres massgebend, zur Zeit also 7 Jahre.

Ein anzuwendender Tarifvertrag koennte etwas anderes vorsehen.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Welche Fristen habe ich denn einzuhalten? Ich schreibe "zum nächstmöglichen Termin" drauf, aber was heißt das? Ich arbeite im Handwerk.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn kein Tarifvertrag anzuwenden ist, dann betraegt die Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

Wenn deine Kuendigung also spaetestens morgen bei deinem Arbeitgeber eingeht, kannst du zum 29.2. kuendigen. Ab uebermorgen waere dann der naechstmoegliche Termin der 15.3. (noch eimla: Gilt nur, wenn ein anzuwendender Tarifvertrag nichts anderes vorsieht).

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertraege_brtv.html#Paragraf12

1.1 Allgemeine Kündigungsfristen

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.

1.2 Verlängerte Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen

3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende,

5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,

8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,

10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,

12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,

15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,

20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt.

Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.



Gehe also von 2 Monaten zum Monatsende mal aus...


Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Gehe also von 2 Monaten zum Monatsende mal aus...
Richtig?


Nö, wenn du selber kündigst, nicht. CAM hats doch im posting zuvor schon geschrieben.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Es liegt ja der Bau Tarifvertrag zugrunde, den ich gepostet habe, allerdings bin ich ja nicht gewerblich, sondern "nur" im kaufmännischen...

Verzwickt nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ganz vorne (in den Anfangspragrafen) steht auch für wen der gilt. Wenn da Verwaltung nicht dabei steht, dann gilt er für dich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Die tariflichen Lohnsteigerungen bekomme ich aber schon mit...( angerechnet )...also bin ich doch "dabei"...

werde ich morgen schon erfahren


Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn dieser Tarifvertrag tatsaechlich fuer dich gilt, dann hast du als Arbeitnehmer eine Kuendigungsfrist von 12 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag. Gilt er hingegen nicht fuer dich, dann betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

Da du, wie du schreibst, keinen Arbeitsvertrag hast (du hast allerdings sehr wohl einen, nur anscheinend keinen schriftlichen), kann die Anwendbarkeit des Tarifvertrages bestenfalls muendlich vereinbart worden sein. Dies scheint bei dir aber auch nicht der Fall zu sein. Es bleiben somit nur noch 2 Moeglichkeiten, die zur Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages fuehren koennen:

1. Du bist Gewerkschaftsmitglied UND dein Arbeitgeber ist Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband.

2. Es handelt sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Trifft jedoch keiner dieser Punkte zu (dass sich dein Gehalt am Tarifgehalt orientiert ist keiner davon und fuer die Tarifbindung unerheblich), gilt der Tarifvertrag fuer dich auch nicht und es bleibt bei der Kuendigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Danke für die vielen Tips.

Habe eben meine Kündigung abgegeben und es sind 4 Wochen zum Monatsende, ab dem 01.03. bin ich "frei"........:-)))))))))))))))))))

Nach 13 Jahren ein harter Schnitt, aber ich denke er lohnt sich


Danke an alle

0x Hilfreiche Antwort

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