Hallo, eine Bekannte arbeitet seit etwa 1 Jahr auf 400 Euro Basis. Nun möchte sie diese Stelle kündigen. Sie hat nichts schriftliches, kein Arbeitsvertrag, keine Lohnabrechnungen, das Gehalt wird monatlich bar "auf die Hand" ausgezahlt. Zum 01.04. wollte sie eine andere Stelle annehmen, in der Annahme aufgrund fehlender schriftlicher Papiere keine Kündigungsfrist zu haben. Heute wurde ihr gesagt, das sie 4 Wochen Kündigungsfrist hat. Sie hofft jetzt, das der Chef auf diese 4 Wochen verzichtet und sie zum 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis entlässt.
Stimmt das denn mit der 4 Wöchigen Frist?
MfG
Kündigungsfrist ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?
13. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2009 | 20:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?
#1
Antwort vom 13. März 2009 | 21:21
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2338x hilfreich)
Hallo,
quote:
das Gehalt wird monatlich bar "auf die Hand" ausgezahlt.
Sicher, dass die Tätigkeit regulär angemeldet wurde vom AG?
MfG
#2
Antwort vom 13. März 2009 | 22:09
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. März 2009 | 19:50
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
Die Frage von venotis könnte sehr hilfreich sein.
Sollte das Arbeitsverhältnis legal sein:
Eine Kündigungsfrist ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn Ihre Freundin eher gehen will, kann sie auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. So mancher Chef will ja gar nicht mit einem Mitarbeiter zusammenarbeiten, der gekündigt hat.
#4
Antwort vom 15. März 2009 | 06:11
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
.. um die Frage mal so zu beantworten: Es ist immer wieder derselbe Irrtum zu denken, dass ein mündlicher Vertrag nicht gilt. 'Keinen Vertrag' haben, heißt: keinen schriftlichen Vertrag haben.
Bei mündlichen Verträgen gelten entweder die für alle verbindlichen Gesetze oder 'das Übliche', d.h. wie mit anderen in ähnlichen Fällen auch verfahren wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.498
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
28 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten