Kündigungsfrist ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Morchel1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?

Hallo, eine Bekannte arbeitet seit etwa 1 Jahr auf 400 Euro Basis. Nun möchte sie diese Stelle kündigen. Sie hat nichts schriftliches, kein Arbeitsvertrag, keine Lohnabrechnungen, das Gehalt wird monatlich bar "auf die Hand" ausgezahlt. Zum 01.04. wollte sie eine andere Stelle annehmen, in der Annahme aufgrund fehlender schriftlicher Papiere keine Kündigungsfrist zu haben. Heute wurde ihr gesagt, das sie 4 Wochen Kündigungsfrist hat. Sie hofft jetzt, das der Chef auf diese 4 Wochen verzichtet und sie zum 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis entlässt.
Stimmt das denn mit der 4 Wöchigen Frist?

MfG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2331x hilfreich)

Hallo,

quote:
das Gehalt wird monatlich bar "auf die Hand" ausgezahlt.


Sicher, dass die Tätigkeit regulär angemeldet wurde vom AG?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1223x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Die Frage von venotis könnte sehr hilfreich sein.

Sollte das Arbeitsverhältnis legal sein:
Eine Kündigungsfrist ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn Ihre Freundin eher gehen will, kann sie auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. So mancher Chef will ja gar nicht mit einem Mitarbeiter zusammenarbeiten, der gekündigt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2007x hilfreich)

.. um die Frage mal so zu beantworten: Es ist immer wieder derselbe Irrtum zu denken, dass ein mündlicher Vertrag nicht gilt. 'Keinen Vertrag' haben, heißt: keinen schriftlichen Vertrag haben.
Bei mündlichen Verträgen gelten entweder die für alle verbindlichen Gesetze oder 'das Übliche', d.h. wie mit anderen in ähnlichen Fällen auch verfahren wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.698 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen