Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Bei der Einstellung wurde der Tarifvertrag als Grundlage angenommen. Dabei wurde allerdings nur vom Gehalt, Wochenstundenzahl und den Urlaubstagen gesprochen. Trotz mehrmaliger Bitte, einen schriftlichen Vertrag zu machen, wurde das nicht getan. Nun habe ich mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt, da im Allgemeinen diese ja gelten soll, ohne Vertrag. Nun sagt mein Chef aber, daß im Tarifvertrag eine 6 Wochen Kündingungsfrist besteht. Da ich nicht in der Gewerkschaft bin und diesen Vertrag auch nicht unterschrieben habe, befind ich mich meiner Meinung nach im Recht. Nun hat der Chef sogar gesagt, daß er die Kündingung nur annimmt zu dem Zeitpunkt, den ich festgelegt habe, wenn ich ihm eine Bestätigung über meine Anmeldung zur Schule gebe. Ansonsten wäre die Kündigung ungültig. Oder er würde damit vor Gericht gehen. Ich weiß, daß ich mich im Recht befinde. Nun suche ich nur nach stichhaltigen Beweisen dafür. Kann mir dabei jemand helfen?
Kündigungsfrist ohne schriftlichen Vertrag
23. Juli 2003
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Frage vom 23. Juli 2003 | 16:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne schriftlichen Vertrag
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#1
Antwort vom 24. Juli 2003 | 08:47
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Wenn ein Tarifvertrag als Grundlage zu einem Arbeitsvertrag genommen wird, muss dies meines Wissens nach deutlich im Arbeitsvertrag nachzulesen sein. Da Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, gilt meines Erachtens das BGB § 622
(Kündigungsfristen).
Gruß
Und jetzt?
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