Kündigungsfrist rätzelhaft

22. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist rätzelhaft

Guten Tag liebe Forumianer,
ich bin neu hier und hoffe auf diese Weise eine Lösung für mein Problem zu finden.

Aktueller Sachstand:
Ich arbeite für Firma A in einem Projekt bei Firma B seit 01.01.2000
Meine Firma A erhält halbjährlich (Januar/Dezember) den Zuschlag für die Fortführung des Projektes (oder auch nicht, vielleicht irgendwann mal...).

Ich wurde expliziert für dieses Projekt eingestellt.
In meinem Arbeitsvertrag steht als Kündigungsabsatz folgendes drin:
...
kann wärend der Projektlaufzeit nicht gekündigt werden.
...

Was heißt das jetzt für mich ?

Bzw. anders formuliert.
Ich möchte die Firma aus privaten/gesundheitlichen Gründen zum Ende März 2010 verlassen um mich zu regenerieren und ein Jahr Auslandsaufenthalt zu tätigen (Urlaub).

Wie ist für mich der beste Weg diesem Vertrag zu beenden ?
Ist diese Klausel überhaupt gültig und wenn nicht welche Kündigungszeit muß ich für mich annehmen ?

Ich hoffe jemand kann mir helfen ?

mfg.

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23 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo hagal, Sie schreiben:
In meinem Arbeitsvertrag steht als Kündigungsabsatz folgendes drin:
...
kann wärend der Projektlaufzeit nicht gekündigt werden.
...
Was heißt das jetzt für mich ?

M.E. ist die Formulierung nichtig. Da hat der Arbeitnehmer gar keine Chance, zu kündigen, und das dürfte rechtswidrig sein.
Frage ist noch, ob ein TV für Sie gilt, dann gelten die darin enthaltenen Kündigungsfristen. Ansonsten die aus dem BGB §622.

Eine fristgerechte Kündigung wäre der richtige Weg.

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#2
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag Hamburgerin01,
das hört sich ja gut an, da die Firma keinem Tarifvertrag angehört kann ich also 4 Wochen zum Monatende kündigen.

Eine Frage noch:

Ich werde zu diesem Zeitraum in meinem Jahresurlaub sein.
Kann ich im Urlaub kündigen ?

mfg.


-- Editiert am 22.07.2009 14:37

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du kannst auch in deinen Urlaub kündigen, oder vorher oder Sonntags. Wichit ist der Zugang der Kündigung um die Frist einzuhalten.

quote:
4 Wochen zum Monatende


Können auch 5 oder 6 Wochen zum Monatsende sein

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag K,

ja, ich denke ich werde sehjr frühzeitig kündigen damit die Firma noch Ersatz finden kann.

Da ich ja 10 Jahre auf dem Buckel habe kann mein Arbeitgeber mir nicht direkt "Gegenkündigen" sonder muß ja seine Frist einhalten.

Wenn ich also im Dezember kündige, dann kann meine Firma Ersatz suchen und ich kann den dann noch bis zu meinem Urlaub einarbeiten.

Aber Eins habe ich noch.

Gesetzt dem Fall die Firma läßt mich nicht gehen, kann ich dann trotzdem in Urlaub gehen und einen Anwalt meines Vertrauens beauftragen das komplett Durchzuziehen (Rechtsschutz vorhanden) ? So mit Generalvollmacht ?

Danke

-- Editiert am 22.07.2009 15:11

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Beantrage doch erst den Urlaub und kündige dann.
K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#6
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag K.

Der Urlaub ist schon durch.
Die Kündigung wird dann im Dezember folgen :)

Mir geht es noch darum daß falls die irgenwie die Kündigung nicht annehmen, ob es da möglich ist ne Generalvollmacht für einen RA auszustellen damit der in meiner Abwesenheit die Sache klären kann.
Oder muß ich vor Ort bleiben ???


Danke

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
daß falls die irgenwie die Kündigung nicht annehmen


Per Einschreiben Rückschein

In deiner Abwesenheit sollte jemand den Briefkasten leeren! Jedoch können machen was Sie wollen wenn du fristgerecht gekündigt hast und nicht mehr kommst werden die wohl kaum klagen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#8
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, dann ist ja Alles in trockenen Tüchern.

Danke Dir.

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#9
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Mist, hab grad den Vertrag sicherheitshalber nochmal durchgelesen und finde folgenden Abschnitt:

Kündigt einer der beiden Vertragsteile gleichwohl, so verwirkt er damit die Zahulung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehältern. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt für beide Vertragsteile unberührt.

Ja, ich weiß, hätte mir vorher auffallen müssen, ist es leider aber nicht.

Das sieht jetzt nicht gut aus ? ODER ?

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Also bist du Sklave bis irgendjemand sagt "Projekt zuende".

So wird das nichts, ist keine Kündigungsfrist genannt gilt die gesetzliche. die kann man auch mit irgendwelchen Strafen nicht aushebeln.

quote:
Ich arbeite für Firma A in einem Projekt bei Firma B seit 01.01.2000


Dein Projekt nennen die anderen "Mein gesamtes Lben" oder was soll das für ein Proekt sein. Normalerweise sind die ja irgendwann mal abgeschossen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#11
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
ja, du hast vollkommen Recht, die Formulierung ist alles andere als "normal".

Ich will nur nicht auf einmal vor nem großen Haufen Schulden stehen nur weil ich damals diesen Passus warum auch immer nicht gelesen / überlesen habe.

Allerdings tue ich mich schwer damit einfach mal abzuwarten wie die dann auf meine Kündigung reagieren.

Am liebsten wäre mir (das fiel mir heut Nacht ein) wenn durch eine Vertragsänderung dieser Passus ersatzlos gestrichen würde. Das wäre ja für beide Seiten nicht schlecht.

Ich glaube für das rechtilich korrekte Anschreiben bzgl. der Änderung würde ich den Anwalt-Service hier beanspruchen.

Ist ne blöde Situation, aber es ist gut zu lesen daß mir jemand zuhört und antwortet.

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Am liebsten wäre mir (das fiel mir heut Nacht ein) wenn durch eine Vertragsänderung dieser Passus ersatzlos gestrichen würde. Das wäre ja für beide Seiten nicht schlecht.


Das nennt man Änderungskündigung, waum sollte die Gegenseite das machen.

Ich würde einfach mal mit meinem AG reden.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
susanna123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
selbst wenn das Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit geschlossen worden wäre, was höchst fraglich ist, dann könnte gem. § 624 BGB nach 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
Im übrigen würde Deine Kü-Frist nach § 622 Abs.2 ziff.3 BGB 3 Monate zum Ende des Kalendermonats betragen.

Bei der Vertragsstrafenregelung würde ich höchst vorsorglich einen Fachanwalt(insb. bei Rechtsschutz) befragen. Meiner Ansicht nach ist diese formularmäßige Abrede in der Höhe rechtswidrig und könnte dann vom AG auch nicht durchgesetzt werden.

Viel Erfolg.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich kann im Moment ebenfalls nicht erkennen, dass der Kündigungsausschluss unwirksam wäre. Allerdings sehe ich es genauso, dass dann die Kündigungsfrist 6 Monate betragen würde, da der Vertrag bereits länger als 5 Jahre läuft.

Du solltest Dich daher auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einstellen, was bei einer Kündigung zum 31.03.2010 noch locker einzuhalten wäre. Die Vertragsstrafe wäre in so einem Fall nicht fällig. Eine Vertragsstrafe kann nur für den Fall vereinbart werden, dass der AN die vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhält.

Daneben ergibt sich nach meiner Einschätzung, dass eine Kündigung auch zum Ablauf der aktuellen Projektlaufzeit möglich ist, sofern der Auftraggeber noch keine erneute Verlängerung beauftragt hat.

Dass sich die Kündigungsfristen nach § 622 BGB richten, kann ich jedoch nicht erkennen.

Eine Gegenkündigung des AG ist übrigens nur unter den gleichen Bedingungen möglich. Sollte die Kündigungsfrist für den AG kürzer sein als für den AN, dann ist die Vereinbarung zur Kündigungsfrist insgesamt hinfällig.

-- Editiert am 23.07.2009 13:55

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Anwalt, den Du bei frag-einen-anwalt gefragt hast, hat nach meiner Auffassung nicht geprüft, ob hier eine Kündigung nach § 624 BGB in Betracht kommt

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=69407&rechtcheck=2

Da Du den Anwalt in der Frage zudem nicht darauf hingewiesen hast, dass das betreffende Projekt jeweils halbjährlich verlängert wird, konnte er auch nicht prüfen, ob eine Kündigung zum jeweils aktuellen Vertragsende mit dem Auftraggeber zulässig ist.

Da diese zentrale Information in Deiner Fragestellung an den Anwalt fehlt, ist dessen Beurteilung der Rechtslage nur bedingt auf Deinen Fall anwendbar.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na man hätte den Anwalt doch einfach nur den Vertrag zeigen müssen um eine sinnvolle Antwort zu erhalten.

Ich würde den Vertrag zu 3 Monaten, ersatzweise zu 6 Monaten, ersatzweise zu nächsten Kündigungsfrist und es dem AG auferlegen sich eine rauszusuchen.
In einem persönlichen Gespräch würde ich unter 4 Augen meine gesundheitliche Situation erklären. Dann geht alles sehr schnell


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#17
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

danke für die vielen hilfreichen Erläuterungen.
Ich werde wohl folgendermaßen vorgehen:

1.) Attest vom Arzt (Oktober/November) bzgl Krankheit durch Job.
2.) Kündigungsschreiben für Dezember aufsetzten.
3.) Beim AG vorsprechen und Situation erläutern.

Dann sollte es ja klappen.

P.S.: Meinen Urlaub kann ich doch trotzdem nehmen ?

(Jahresurlaub 2009 wird ab Mitte Feb. 2010 bis Ende März genommen, ist genehmigt.)

Danke Euch

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

"Chef wenn ich nicht in urlaub fliege muss ich die Safai zu 90% zahlen, die 4000 Euro müssten sie übernehmen"

Denn generell kann die Firma bestimmen ob Urlaub oder nicht. In dringenden Fällen müsste man sogar heimfliegen (wenn der Chef alles zahlt)

K.


-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#19
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

hi,

ich weiss ja nicht, ob ihr schon einen Betriebsrat habt, aber sollte dem nicht so sein, könntest Du doch mit der Gründung selbigen beginnen.

Es soll ja noch Arbeitgeber geben, die darauf besonders allergisch und vor allem mit Aufhebungsverträgen und Kündigungen reagieren. :)

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bereits bewilligter Urlaub kann nur in extremen Ausnahmesituationen zurückgezogen werden, Kündigung, Mehrbelastung der Kollegen oder Einarbeitung eines neuen Kollegen wären keine solchen Situationen. Keller unter Wasser, sowas könnte ein Grund sein.

Dazu:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

Wenn Sie die Urlaubsbewilligung schriftlich haben, sind Sie auf der sicheren Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

ja, den Urlaub habe ich jetzt schon eingereicht und der wurde auch bewilligt.
Das habe ich als Bildschirmkopie der Urlaubsdatenbank meiner Firma.

Nein, es gibt keinen Betriebsrat, warum auch immer nicht. Aber auch das passt zur Firma !
Ich glaube auch daß die Firma da sehr allergisch drauf reagieren würde wollte man einen gründen.

Im Übrigen scheint diese Kündigungsklausel einfach von den Verträgen der viele Freiberufler, welche auch für die Firma im gleichen Projekt arbeiten, übernommen worden zu sein. Die haben den Passus damals auch alle drin gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kleines Update...


Ich habe mal die Rechtsabteilung meiner Firma angemailt und gefragt ob sie mir diese Klausel erklären können bzw. mir einfach mitteilen können welche Kündigungsfrist ich denn nun habe...

Und !!!

Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende.

Die Klausel mit der Strafe können sie mir momentan auch nicht erläutern, da müssen sie erstmal selbst Nachforschen...

Ja, wenn die es nicht wissen, wer dann ....


Sieht gut aus`?! Gell


-- Editiert am 29.07.2009 06:08

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum können die Fachmänner im Bereich nicht Klartext reden ????

Hab jetzt ne Antwort von der Rechtsabteilugn meiner Firma:

Die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Klausel ist sehr wahrscheinlich nach dem heutigen Recht in der Tendenz unwirksam.


Was denn nu ? Unwirksam onder Nicht oder Wie ?

HÜLFÄ

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

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