Hallo,
ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende stehen.
Nun hätte ich die Möglichkeit mich beruflich zu verändern. Der neue Arbeitgeber möchte mich aber gerne binnen der nächsten 4 - 6 Wochen in Anstellung nehmen, alles was darüber hinausgeht ist nicht interessant für ihn.
Nun meine Frage:
Kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen (in meinem Fall wären das 4 Wochen zum 1. oder 15. des Monats)?
Für eine helfende Antwort wäre ich dankbar!!!
mfg
Andreas
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Kündigungsfrist rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es kann schon sein, dass eine längere Kündigungsfrist wirksam vereinbart worden ist. Auf jeden Fall muss die K-frist dann für beide Seiten gelten. Ob die K-frist gegebenenfalls eine unbillige Härte bedeutet, bedürfte weiterer Anhaltspunkte. Dass sie nun einen Nachteil beinhaltet, reicht alleine nicht.
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Schade, ich dachte das die Gesetzte hier "pro" dem Arbeitnehmer ausgerichtet sind um ein berufliches entfalten zu fördern. Dennoch Danke für die Antwort!!!
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Dann bleibt nur mit dem derzeitigen AG einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.
3 Monate zum Quartalsende sind zwar recht lang, aber das BAG hat selbst eine einmalige Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr für rechtens angesehen. Vorraussetzung ist immer, für den AN gilt keine längere Frist als für den AG.
Wie lautet die Klausel wörtlich? Manchmal unerlaufen dem AG Formulierungsfehler, die die komplette Klausel angreifbar machen.
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/// ... die Gesetzte hier "pro" dem Arbeitnehmer ausgerichtet
der punkt ist, dass dein vertrag vom gesetz abweicht: lt. gesetz wären es in der tat die vier wochen zum 15 bzw. monatsende.
in diesem lande herrscht aber auch vertragsfreiheit, und das hast du etwas unterschrieben, was du seinerzeit wohl für tolerabel oder sogar günstig gehalten hast.
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