Kündigungsfrist rechtens?

1. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
andiaufderq
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist rechtens?

Hallo,

ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende stehen.
Nun hätte ich die Möglichkeit mich beruflich zu verändern. Der neue Arbeitgeber möchte mich aber gerne binnen der nächsten 4 - 6 Wochen in Anstellung nehmen, alles was darüber hinausgeht ist nicht interessant für ihn.
Nun meine Frage:
Kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen (in meinem Fall wären das 4 Wochen zum 1. oder 15. des Monats)?
Für eine helfende Antwort wäre ich dankbar!!!
mfg
Andreas

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Es kann schon sein, dass eine längere Kündigungsfrist wirksam vereinbart worden ist. Auf jeden Fall muss die K-frist dann für beide Seiten gelten. Ob die K-frist gegebenenfalls eine unbillige Härte bedeutet, bedürfte weiterer Anhaltspunkte. Dass sie nun einen Nachteil beinhaltet, reicht alleine nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andiaufderq
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, ich dachte das die Gesetzte hier "pro" dem Arbeitnehmer ausgerichtet sind um ein berufliches entfalten zu fördern. Dennoch Danke für die Antwort!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann bleibt nur mit dem derzeitigen AG einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.
3 Monate zum Quartalsende sind zwar recht lang, aber das BAG hat selbst eine einmalige Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr für rechtens angesehen. Vorraussetzung ist immer, für den AN gilt keine längere Frist als für den AG.

Wie lautet die Klausel wörtlich? Manchmal unerlaufen dem AG Formulierungsfehler, die die komplette Klausel angreifbar machen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... die Gesetzte hier "pro" dem Arbeitnehmer ausgerichtet

der punkt ist, dass dein vertrag vom gesetz abweicht: lt. gesetz wären es in der tat die vier wochen zum 15 bzw. monatsende.
in diesem lande herrscht aber auch vertragsfreiheit, und das hast du etwas unterschrieben, was du seinerzeit wohl für tolerabel oder sogar günstig gehalten hast.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen