Kündigungsfrist rechtens??

8. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Claus78
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist rechtens??

Hallo,

eine Bekannte von mir hat am 7.02.05 in Ihrem Betrieb gekündigt.

Der Betrieb lässt Sie nun aber erst zum 31.05. aus dem Vertrag. Ich bin der Meinung, dass das nicht sein darf, da es doch laut BGB 4 Wochen zum 15. oder Monatsende sind, oder?

Sie ist jedenfalls 23 Jahre alt und seit knapp 2 Jahren in dem Unternehmen.

Ich wäre um einen HInweis dankbar. Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Claus,

die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, im Arbeitsvertrag kann aber durchaus eine andere, längere Kündigungsfrist vereinbart sein.

Nachzulesen auf: http://www.arbeitsrechtanwalt.de/html/kundigungsfrist.html

LG nef

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

die gesetzliche kündigungsfrist für den arbeitgeber beträgt 4 wochen zum monatsende.

der arbeitnehmer hingegen kann laut gesetz 4 wochen zum 15ten oder zum monatsende kündigen, wenn er noch nicht zu lange in der firma beschäftigt ist (über 5 jahre).
dies trifft bei der bekannten von claus78 zu.

achtung! wenn im arbeitsvertrag andere (sprich längere) kündigungsfristen geregelt sind, gelten diese.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Claus78
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich dachte immer, dass solch eine Formulierung im Arbeitsvertrag nicht rechtens ist. Aber danke für die Belehrung.

So wie es aussieht kommt sie dann wohl nicht früher raus.

Vielen Dank für die Infos.

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