Hallo !
Seit Juni 2008 bin ich beschäftigt als kaufmännische Angestellte bis heute. Vorher habe ich ab 2005 eine dreijährige Ausbildung absolviert. Im Oktober wäre ich nun 10 Jahre im Betrieb.
Nun möchte ich gerne selber kündigen. Der Betrieb hat aktuell unter 20 Mitarbeiter. Wie sieht es aus mit meinen Fristen, ist es richtig, dass diese 4 Wochen betragen, trotz der langen Zugehörigkeit? Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht. Kündigen möchte auf Grund von Mobbing, durch Chef und Mitarbeiter, da das Ganze zu starken Depressionen in den letzten Monaten führte. Ein Attest, dass der Arzt/ Psychiater rät aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen liegt vor.
Gerne hätte ich hierzu ein Feedback - vielen Dank.
LG
Sandra
-- Editier von Sandrarecht123 am 23.08.2015 21:36
-- Editier von Sandrarecht123 am 23.08.2015 21:41
Kündigungsfrist selber Kündigen
23. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2015 | 20:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist selber Kündigen
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#1
Antwort vom 23. August 2015 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Wenn es weder einen geltenden Tarifvertrag noch einen anderslautenden Arbeitsvertrag gibt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
. Die beträgt für den AN unabhängig von der Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Es spielt auch keine Rolle, warum Du kündigen willst.
#2
Antwort vom 24. August 2015 | 06:59
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
WENN nichts anderes geregelt ist ... das Allererste ist ein Blick in den AV. Der zweite Blick: Tarifvertrag (muss im Betrieb aufliegen)
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#3
Antwort vom 24. August 2015 | 08:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten !
Ich habe nach meiner Ausbildung keinen neuen Vertrag erhalten und nichts unterschrieben.
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