Hallo liebes Forum,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis zu meinem jetzigen Arbeitgeber ordentlich Kündigen. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher bezüglich der Kündigungsfrist. In meinem Arbeitsvertrag heißt es "3 Monate Kündigungsfrist". Um die drei Monate werde ich nicht herumkommen aber es ist kein Zeitpunkt definiert, zudem ich Kündigen muss. Gilt für mich dann die gesetzliche Norm Kündigung zum 15. eines Monates bzw. Kündigung zum Ende eines Monates ?
Weiter hat mein Arbeitgeber eine BAV für mich abgeschlossen auf die ich lt. Vertrag Anspruch habe (Betriebszugehörigkeit über 6 Jahre) muss ich dann einen Passus in die Kündigung aufnehmen, in dem ich die Übertragung auf meinen Namen verlange ?
Arbeitszeugnis, und wenn nicht fristgerecht gekündigt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist grds. klar.
Vielen Dank für eure Antworten
LG
BigApple
Kündigungsfrist und Inhalt der Kündigung
28. Februar 2018
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Frage vom 28. Februar 2018 | 18:02
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist und Inhalt der Kündigung
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#1
Antwort vom 28. Februar 2018 | 20:00
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Wenn die drei Monate Kündigungsfrist laut Vertrag für beide Seiten gelten, dann gilt das eben auch für dich. Und dann sind es eben exakt 3 Monate ab Zustellung der Kündigung und nicht auf einem bestimmten Termin hin. Entweder gilt dies oder für dich Paragraph 622 Abs. 1 BGB. Ein Mix aus beidem kommt nicht in Frage.
#2
Antwort vom 28. Februar 2018 | 20:00
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Wenn die drei Monate Kündigungsfrist laut Vertrag für beide Seiten gelten, dann gilt das eben auch für dich. Und dann sind es eben exakt 3 Monate ab Zustellung der Kündigung und nicht auf einem bestimmten Termin hin. Entweder gilt dies oder für dich Paragraph 622 Abs. 1 BGB. Ein Mix aus beidem kommt nicht in Frage.
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