Kündigungsfrist und Kündigungsschutz ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist und Kündigungsschutz ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

hallo,

wenn jemand KEINEN schriftlichen arbeitsvertrag bei seinem bisherigen arbeitgeber hat und eine neue stelle in aussicht hat, wie verhält es sich in diesem fall mit dem kündigungsschutz?
sollte beispielsweise der neue job überraschend zum 01.06 (sprich Freitag) angetreten werden können wird das nicht so einfach sein nehme ich an, oder?

ich nehme an, dass man eben trotz fehlender schriftlicher form eine kündigungsfrist von etwa 4 wochen einhalten werden muss?

oder könnte etwas passieren, wenn man sofort kündigt und am freitag bei der neuen stelle anfängt???

vielen dank schon mal in vorraus :o)

LG




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Stimmt, man hat auch wenn man keinen schriftlichen Vertrag hat, eine Kündigungsfrist.

Was alles passieren könnte, wenn man einfach von einen auf den anderen Tag nicht mehr erscheint?

- Schadenersatzforderung durch den AG
- der AG lässt sich Zeit mit der Herausgabe der Papiere
- je nachdem was das für ne Branche ist, kennen sich vielleicht die AG untereinander ... und reden beim Bierchen so ein bissel ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Und nicht zu vergessen ein Arbeitszeugnis, aus dem das vertragswidrige Verhalten des AN herausgelesen werden kann.

Wie man die fristlose AG-seitige Kündigung wegen Arbeitsverweigerung in einem Arbeitszeugnis erkennt, kann man in den einschlägigen Ratgeberseiten zu diesem Thema nachlesen.

Mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist kann eigentlich nahezu jeder neue AG klar kommen. Wenn dieser direkt einen Vertragsbruch gegenüber dem alten AG erwartet, dann ist das auch ein deutliches Zeichen dafür, wie der neue AG gedenkt, die Arbeitsverträge einhalten zu wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Kündigungsfrist richtet sich, falls nicht ein einschlägiger Tarifvertrag etwas anderes regelt, nach § 622 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die schnellen antworten :-)

naja, an "auf einmal nicht mehr erscheinen" hab ich in diesem fall ja nicht wirklich gedacht. aber eben wenn man kündigt und daraufhin nicht mehr erscheint. scheint aber wohl im endeffekt aufs selbe hinauszulaufen.

nun ja dann wird das wohl auf 4 wochen hinauslaufen, womit man ja tatsächlich leben kann und wenn einen der neue arbeitgeber einstellen möchte, dann wartet er ja auch diese 4 wochen.

an das mit dem arbeitszeugnis hätt ich jetzt garnicht gedacht *g* udn gerade das darf man ja nicht vergessen :-)

danke nochmal :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Frag doch den AG mal nach nem Aufhebungsvertrag. Damit kann man den Zeitpunkt des Ausscheidens gemeinsam regeln ... wenn der AG einverstanden ist(!)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.