Kündigungsfrist und Probezeit bei Nebentätigkeit

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
doctoraregina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist und Probezeit bei Nebentätigkeit

Hallo !
Ich habe zwei Fragen zum o.g. Thema. Ich habe in einer Praxis einen befristeten Arbeitsvertrag über 6 Monate mit einer Probezeit von 3 Monaten abgeschlossen. Nach ca. 6 Wochen habe ich ein gutes Angebot für eine Nebentätigkeit in einer Klinik bekommen und habe diese, mit vollem Einverständnis meines Arbeitgebers, angenommen. Nun die 1. Frage: verlängert sich dadurch die Probezeit, da ich ja nach den 6 Wochen volle 8 Wochen bei meinem Arbeitgeber nicht gearbeitet habe, oder läuft sie weiter und endet wie geplant nach drei Monaten ?
Im Vertrag steht dazu nichts.
Zweites Problem. Mein Arbeitgeber hat mir dann kurze Zeit nachdem ich wieder in der Praxis war, gekündigt. Im Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats vermerkt. Es gibt keine gesonderte Kündigungsfrist für die Probezeit. Mein Arbeitgeber hat mir aber nicht nur rückwirkend gekündigt, sondern auch noch nicht mal die zweiwöchige Kündigungsfrist in der - wie er meint - Probezeit eingehalten.
2. Frage: Gilt diese 4-wöchige Kündigungsfrist dann auch für die Probezeit bzw. hätte im Vertrag eine zweiwöchige Kündigungsfrist extra vermerkt werden müssen oder gilt sie automatisch, wenn in der Probezeit -angenommen die Probezeit besteht noch - gekündigt wird ? Danach hätte mein Arbeitgeber nämlich massiv gegen die vertraglich geregelte Kündigungsfrist von 4 Wochen verstoßen.
Ich bin sehr dankbar für Hilfe !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

da komm ich nicht ganz mit.

Du hast eine neue Stelle, 6 Monate Probezeit.

Nach 6 Wochen bekommst Du ein Angebot für eine andere Vollzeitstelle als Aushilfe und holst Dir die Genehmigung, diese annehmen zu dürfen. Der Arbeitgeber gibt Dir diese (das ist ja schon merkwürdig genug)?

Dann bist Du 8 Wochen überhaupt nicht mehr im Betrieb? Hast Du denn in diesen 8 Wochen Lohn erhalten?

Und nachdem Du wieder da bist, kündigt der Arbeitgeber doch plötzlich, und zwar rückwirkend? Zu wann? Und wie hat er gekündigt?

Zu Deiner Frage 1) - Nein, die Probezeit verlängert sich dadurch nicht. Aber wenn ich es richtig umrissen habe, ist das egal, weil Du Dich unstrittig auf jeden Fall noch in der Probezeit befindest - korrekt?

Zu Deiner Frage 2) - Nein, rückwirkend kündigen geht auch nicht. Bleibt die Frage, ob er überhaupt richtig gekündigt hat (daher die Frage, wie das ablief) und was Du gerne möchtest. Magst Du da weiterarbeiten?

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#2
 Von 
doctoraregina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es sind 3 Monate Probezeit bei einem 6-monatigen Vertrag. Ich habe Mitte April angefangen, bin im Juni in die Nebentätigkeit gewechselt und habe natürlich dafür von der anderen Stelle Geld bekommen, nicht von meinem Arbeitgeber. Nach meiner Rechnung war die Probezeit dann Mitte Juli vorbei. Anfang August bin ich zurückgekommen.
Der Streit bzw. die Kündigung ist daher entstanden, weil mein Chef wegen Minusstunden Gehaltskürzungen vorgenommen hat, die ich nicht akzeptiert habe. So hat er z.B. die Juniwoche, die ich noch bei ihm gearbeitet habe, nicht bezahlt. Ich war dann ab 05.08. wieder zurück. Am 10.08. hatten wir das Gespräch, dann war ich eine Woche krank, als ich am 19.08. zurückkomme, drückt er mir die Kündigung in die Hand und zwar hat er mir zum 10.8. gekündigt.
Die schriftliche Kündigung per Post habe ich nicht bekommen.
Und nein, ich möchte auf keinen Fall dort mehr arbeiten. Mir geht es darum, ob er die Kündigungsfristen verletzt hat, was dazu führen würde, daß nur eine ordentliche Kündigung zum 30.9. möglich wäre und damit wäre er mir noch 2 Gehälter schuldig.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Du hattest also unbezahlten Urlaub zur Ausübung einer anderen Tätigkeit. Habt ihr darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen?

Warum erwartest du noch eine Kündigung mit der Post?

Dir wurde also vor einem Monat gekündigt und du hast bisher keine Klage eingereicht? Dann musst du dir eigentlich keine Gedanken mehr machen, da du jetzt nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen kannst. Da hilft nur eins: schnellstens einen neuen Job suchen!

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#4
 Von 
doctoraregina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe ich Klage eingereicht. Mich interessiert nur, wie die Chancen für mich stehen, daß mein ehemaliger Arbeitgeber zahlen muß. Und nein, es gibt keine schriftliche Vereinbarung über die Zeit.

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