Kündigungsfrist und Rückzahlung Weihnachtsgeld

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sp79
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist und Rückzahlung Weihnachtsgeld

Guten Tag,
meine Frage ist etwas kompliziert deshalb vorab danke fürs Lesen.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag den Passus : das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne eine bestimmtes Datum mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden.

So weit, so gut. Ich habe jetzt gekündigt unter Beachtung dieser (im Nachgang komischen) 12 Werktage.
Zum Weihnachtsgeld gibt es lediglich den Hinweis, daß es sich um eine freiwillige Zahlung handelt aus welcher kein Rechtsanspruch hervor geht.
Auch erstmal ok.

Reaktion auf meine Kündigung heute kam prompt : ich hätte eine Frist von vier Wochen, da ich länger als drei Jahre beschäftigt war.

Weihnachtsgeld ist zurück zu zahlen, da ich vor dem 31.3. gekündigt habe.

Nach meinem Verständnis hätte sowohl die Klausel zur Rückzahlung bei Kündigung im Vertrag vereinbart werden müssen, sowie der Verweis auf die Änderung der Kündigungsfrist..!?

Über Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Nachtrag : Das Weihnachtsgeld betrug immer 500 Euro

-- Editiert von Sp79 am 03.02.2018 12:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Gilt bei euch ein Tarifvertrag? Das wäre eine Möglichkeit.
Dann passt allerdings diese ungewöhnliche Kündigungsfrist nicht so recht dazu.
Und was steht zum Thema W'Geld oder Sonderzahlungen ggf. noch im AV, außer dass das freiwillige Leistungen sind?
Wenn es keinen TV gibt, frag doch deinen AG, worauf er sich beruft, wenn er das W'Geld zurückfordert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sp79
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Gilt bei euch ein Tarifvertrag? Das wäre eine Möglichkeit.
Dann passt allerdings diese ungewöhnliche Kündigungsfrist nicht so recht dazu.
Und was steht zum Thema W'Geld oder Sonderzahlungen ggf. noch im AV, außer dass das freiwillige Leistungen sind?
Wenn es keinen TV gibt, frag doch deinen AG, worauf er sich beruft, wenn er das W'Geld zurückfordert.


"Vom Arbeitgeber gewährte Grafikationen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis für die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft."

Mehr steht nicht zum Weihnachtsgeld im Vertrag. AG sagt, ich muss es zurück zahlen, weil ich vor dem 31.3. gekündigt habe. Es gibt aber keine entsprechende Klausel im Vertrag

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Es gibt aber keine entsprechende Klausel im Vertrag

... und somit offenbar auch keine rechtliche Grundlage. Kannste also knicken, diese Rückforderung.

2x Hilfreiche Antwort

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