Kündigungsfrist und Rückzahlung Weihnachtsgeld ohne Arbeitsvertrag

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sparkingheart
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist und Rückzahlung Weihnachtsgeld ohne Arbeitsvertrag


Hallo.
Ich hab im Januar diesen Jahres meine Ausbildung abgeschlossen und arbeite seitdem weiter in meinem Ausbildungsbetrieb als Angestellte in Vollzeit, habe jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen. Ich möchte nun im Dezember kündigen. Ist es richtig, dass meine Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt? Ich habe auch noch Resturlaub. Steht mir dieser in jedem Fall zu? Anfang Dezember bekomme ich mein Gehalt für November mit Weihnachtsgeld. Muss ich das Weihnachtsgeld eventuell zurück zahlen?

-- Editiert von Sparkingheart am 18.11.2019 22:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, was man zu den einzelnen Themen vertraglich vereinbart hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du keinen schriftlichen AV hast, spricht das wohl eher dafür, dass zu diesen Punkten nichts vereinbart ist. Freilich könnte auch mündlich dies oder das vereinbart sein - hypothetisch jedenfalls.
Wenn du also W'Geld bekommst / bekommen hast, wird es wohl keine Grundlage geben, auf der der AG zurückfordern könnte. (Es sei denn wiederum das W'Geld würde jährlich begleitet von der Erklärung des AG, dass die Zahlung stets freiwillig erfolgt und unter dem Vorbehalt eines ungekündigten AV.)
Der Resturlaub steht dir auf jeden Fall zu - sei es, indem du ihn beantragst und nimmst, sei es, dass er ausbezahlt wird, sollten betriebliche Gründe dagegen sprechen, dass du ihn realisierst.
Und ja, nach § 622 BGB hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, eben da und wenn nichts anderes vertraglich festgelegt ist.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Weiter fragt sich, ob eventuell auch das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Daraus könnten sich auch zum einen Kündigungsfristen und zum anderen Regelungen zum Weihnachtsgeld und dessen Rückzahlung ergeben.

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