Kündigungsfrist und Urlaub

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb502995-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist und Urlaub

Kann ich meinen Urlaub in die Kündigungsfrist einbeziehen, wenn der Vertrag nichts darüber sagt? Der Urlaub ist noch nicht angefragt worden, aber ich habe ungefähr drei Wochen Urlaub.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nur wenn der AG das genehmigt. Braucht er Sie bis zum letzten Tag, ist das halt so - der Urlaub ist dann auszubezahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb502995-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nur wenn der AG das genehmigt. Braucht er Sie bis zum letzten Tag, ist das halt so - der Urlaub ist dann auszubezahlen.


OK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme und der AG dann sage, dass ich gehen möchte. Kann AG den genehmigten Urlaub stornieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

OK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme Jetzt wird es langsam wirr - wenn SIE dem Urlaub zustimmen? Gemeinhin pflegt der AN beim AG Urlaub zu beantragen und der AG stimmt dann zu oder nicht - wo genau ist da die Stelle, wo SIE irgendwas zustimmen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb502995-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
OK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme Jetzt wird es langsam wirr - wenn SIE dem Urlaub zustimmen? Gemeinhin pflegt der AN beim AG Urlaub zu beantragen und der AG stimmt dann zu oder nicht - wo genau ist da die Stelle, wo SIE irgendwas zustimmen?


Ich kann folgendes tun
1. Ich bewerbe mich für einen Urlaub vom 7. bis 31. Juli
2. AG stimmt zu
3. Ich sage der AG, dass ich gekündigt habe. Bei einer Kündigungsfrist von zwei Monaten sollte mein letzter Tag der 31. Juli sein.
4. Aber da ich die genehmigten Urlaub habe, kann ich am 8. Juli mit der neuen Arbeit beginnen.

Ist es richtig?

-- Editiert von fb502995-58 am 03.04.2019 17:05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Nein.

Das richtige Vorgehen wäre:
Urlaub einreichen und auf die Genehmigung warten. Ich hab mich zumindest noch nie für Urlaub beworben.
Wenn der Urlaub genehmigt ist kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39818x hilfreich)

Zitat (von fb502995-58):
4. Aber da ich die genehmigten Urlaub habe, kann ich am 8. Juli mit der neuen Arbeit beginnen.

Nö, denn da hat man zum einen ja noch das alte Arbeitsverhältnis, zum anderen ist der Urlaub laut Gesetz zur Erholung von der Arbeit gedacht.
Arbeitsbeginn wäre somit der 01 August.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nö, denn da hat man zum einen ja noch das alte Arbeitsverhältnis, zum anderen ist der Urlaub laut Gesetz zur Erholung von der Arbeit gedacht. Und dazu kommt noch, dass der neue Job dann in Klasse 6 versteuert würde - man hat ja dann 2 Jobs.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen