Kann ich meinen Urlaub in die Kündigungsfrist einbeziehen, wenn der Vertrag nichts darüber sagt? Der Urlaub ist noch nicht angefragt worden, aber ich habe ungefähr drei Wochen Urlaub.
Kündigungsfrist und Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nur wenn der AG das genehmigt. Braucht er Sie bis zum letzten Tag, ist das halt so - der Urlaub ist dann auszubezahlen.
ZitatNur wenn der AG das genehmigt. Braucht er Sie bis zum letzten Tag, ist das halt so - der Urlaub ist dann auszubezahlen. :
OK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme und der AG dann sage, dass ich gehen möchte. Kann AG den genehmigten Urlaub stornieren?
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OK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme Jetzt wird es langsam wirr - wenn SIE dem Urlaub zustimmen? Gemeinhin pflegt der AN beim AG Urlaub zu beantragen und der AG stimmt dann zu oder nicht - wo genau ist da die Stelle, wo SIE irgendwas zustimmen?
ZitatOK, aber was ist, wenn ich dem Urlaub zustimme Jetzt wird es langsam wirr - wenn SIE dem Urlaub zustimmen? Gemeinhin pflegt der AN beim AG Urlaub zu beantragen und der AG stimmt dann zu oder nicht - wo genau ist da die Stelle, wo SIE irgendwas zustimmen? :
Ich kann folgendes tun
1. Ich bewerbe mich für einen Urlaub vom 7. bis 31. Juli
2. AG stimmt zu
3. Ich sage der AG, dass ich gekündigt habe. Bei einer Kündigungsfrist von zwei Monaten sollte mein letzter Tag der 31. Juli sein.
4. Aber da ich die genehmigten Urlaub habe, kann ich am 8. Juli mit der neuen Arbeit beginnen.
Ist es richtig?
-- Editiert von fb502995-58 am 03.04.2019 17:05
Nein.
Das richtige Vorgehen wäre:
Urlaub einreichen und auf die Genehmigung warten. Ich hab mich zumindest noch nie für Urlaub beworben.
Wenn der Urlaub genehmigt ist kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigen.
Zitat4. Aber da ich die genehmigten Urlaub habe, kann ich am 8. Juli mit der neuen Arbeit beginnen. :
Nö, denn da hat man zum einen ja noch das alte Arbeitsverhältnis, zum anderen ist der Urlaub laut Gesetz zur Erholung von der Arbeit gedacht.
Arbeitsbeginn wäre somit der 01 August.
Nö, denn da hat man zum einen ja noch das alte Arbeitsverhältnis, zum anderen ist der Urlaub laut Gesetz zur Erholung von der Arbeit gedacht. Und dazu kommt noch, dass der neue Job dann in Klasse 6 versteuert würde - man hat ja dann 2 Jobs.
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