Hallo,
Kann jemand folgende Frage beantworten?
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn man z.B. zum 31.03. kündigen würde, seit mehr als 5 Jahren im Betrieb ist,über dem 25.ten Lebensjahr,es eine große Firma ist. Es gibt weder TV noch Betriebsrat, lediglich den AV in welchem steht:
"Es gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum Quartalsende. Jede gesetzliche Verlängerung der KF zugunsten des AN gilt in gleicher Weise auch zugunsten des AG. Bei Änderung des Gesetzestextes bzgl. der KF wird diese neu festgelegt."
Der AV wurde vor 1998 unterschrieben(also vor dem neuen Gesetz).
Keiner scheint es genau zu wissen,da z.B.auch RA alle was anderes sagen.Einmal sind es 6 WO zum QE(also 18.2.), beim nächsten sind es 2 Monate zum Kalendermonat(31.01.),wegen der Betriebszugehörigkeit über 5 Jahre.
Beim einem gilt das Günstigkeitsprinzip,(also 18.2.) beim anderen heißt es dieses Prinzip gilt auch für den AG(siehe Vertrag), also doch 31.01.
Weiß jemand Näheres dazu? Wäre sehr dankbar. :-)
Kündigungsfrist unklar, kann jemand helfen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im BGB steht: ....Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiter oder Angestellten kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. gekündigt werden.
Für eine Kündigung des AG beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in einem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre....zwei Monate zum Ende des Kalendermonats.... und so weiter
.........Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25ten Lebensjahres liegen nicht berücksichtigt.
....für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.
Aus eigener Erfahrung muß ich aber sagen, daß meistens der im AV vereinbarten Kündigungsfrist stattgegeben wird.
Ich würde an Deiner Stelle in der zweiten Februarwoche kündigen, um die Frist zu wahren
Und jetzt?
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