Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner Kündigungsfrist.
Vertraglich ist vereinbart 3 Monate zum Quartalsende.
Heißt ich kündige zum 31.03 um am 1.7. frei zu sein.
Meine Frage ist nun kann ich auch zum 31.03 kündigen um erst zum 1.8 frei zu sein?
Oder komme ich aus dem Arbeitsverhältnis immer nur zum 1.1 1.4, 1.7 und 1.10 raus?
Kündigungsfrist verlängern?
29. Januar 2020
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Frage vom 29. Januar 2020 | 12:55
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist verlängern?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2020 | 13:04
Von
Status: Gelehrter (10630 Beiträge, 4199x hilfreich)
Du kommt immer nur zum Quartalsende raus.
#2
Antwort vom 29. Januar 2020 | 13:18
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Verhandlungssache mit dem AG.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2020 | 14:28
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Vereinheitlichung beider Antworten zuvor:
Lt. K-Frist und AV ist nur die Kündigung zum Quartalsende vorgesehen und - im Sinne einer einseitigen Willenserklärung - möglich.
Einigen kann man sich auf Manches. Es Bedarf dann aber der Zustimmung des Anderen.
#4
Antwort vom 29. Januar 2020 | 14:43
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
... was noch zu ergänzen wäre:
Wenn du 'einfach so' zu früh für einen späteren Termin kündigst, könnte der AG sich herausgefordert fühlen, seinerseits zu einem Quartalsende davor zu kündigen. Gegenkündigung heißt das. Aber der AG braucht dann auch einen belastbaren Grund.
#5
Antwort vom 29. Januar 2020 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47453 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Heißt ich kündige zum 31.03 um am 1.7. frei zu sein.
Zur Wortwahl:
Man kündigt am 31.3. zum 30.06. um am 1.7. frei zu sein.
Eine Kündigung zum 31.7, um am 1.8. frei zu sein bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
-- Editiert von hh am 29.01.2020 23:54
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