Kündigungsfrist von 14 Tagen in Arbeitsvertrag

30. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
wieich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist von 14 Tagen in Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe in meinen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 14tagen stehen.
Ist das Richtig?? Es ist ein kleines Unternnehmen, bin zurzeit der einzige Vollzeitbeschäftige und 2 Kollegen auf 400€.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

14 Tage gehen nur, wenn du a) noch in der Probezeit bist oder wenn b) ein Traifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, der das regelt.

MfG

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
innerhalb der Probezeit ok, danach normalerweise vier Wochen :
siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gesetz geht vor Vertrag.

Wenn man später mal gekündigt wird und nicht (zur Not gerichtlich) die vier Wochen durchsetzt, wird die AfA auch zwei Wochen lang gar nichts zahlen, weil die Firma das hätte tun müssen. Also aufpassen.

Wenn Du selber kündigst kannst Du idR schneller wechseln als vier Wochen. Denn der allte AG wollte es doch so. Der hätte Schwierigkeiten dann doch vier Wochen durchzusetzen.


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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Ach ja, mit dem von venotis genannten Tarifvertrag auch noch möglich-.

@venotis :
WIe erffährt eigentlich ein AN ob ein Tarifvertrag gilt und wenn ja welcher ?
Muss sowas mit im AV stehen ?


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-- Editiert am 30.08.2009 22:53

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#4
 Von 
wieich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben keine Tarifvertrag. Somit gilt dann wohl 4wochen. Da musts ich dann aufpassen.

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Welche Branche 123steffen ? So kurze KF gibts es meistens bei Zeitarbeit, Gebäuderäunigern und Wachdiensten.

-- Editiert am 30.08.2009 23:10

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#6
 Von 
wieich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein privates Theater. Einzelunternehmen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>WIe erffährt eigentlich ein AN ob ein Tarifvertrag gilt und wenn ja welcher? <hr size=1 noshade>


@maestro1000

[color=red]'Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.'[/color] = § 8 Tarifvertragsgesetz.

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