Hallo,
ich habe in meinen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 14tagen stehen.
Ist das Richtig?? Es ist ein kleines Unternnehmen, bin zurzeit der einzige Vollzeitbeschäftige und 2 Kollegen auf 400€.
Kündigungsfrist von 14 Tagen in Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
14 Tage gehen nur, wenn du a) noch in der Probezeit bist oder wenn b) ein Traifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, der das regelt.
MfG
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Hallo,
innerhalb der Probezeit ok, danach normalerweise vier Wochen :
siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Gesetz geht vor Vertrag.
Wenn man später mal gekündigt wird und nicht (zur Not gerichtlich) die vier Wochen durchsetzt, wird die AfA auch zwei Wochen lang gar nichts zahlen, weil die Firma das hätte tun müssen. Also aufpassen.
Wenn Du selber kündigst kannst Du idR schneller wechseln als vier Wochen. Denn der allte AG wollte es doch so. Der hätte Schwierigkeiten dann doch vier Wochen durchzusetzen.
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Ach ja, mit dem von venotis genannten Tarifvertrag auch noch möglich-.
@venotis :
WIe erffährt eigentlich ein AN ob ein Tarifvertrag gilt und wenn ja welcher ?
Muss sowas mit im AV stehen ?
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-- Editiert am 30.08.2009 22:53
Haben keine Tarifvertrag. Somit gilt dann wohl 4wochen. Da musts ich dann aufpassen.
Welche Branche 123steffen ? So kurze KF gibts es meistens bei Zeitarbeit, Gebäuderäunigern und Wachdiensten.
-- Editiert am 30.08.2009 23:10
Ist ein privates Theater. Einzelunternehmen
quote:<hr size=1 noshade>WIe erffährt eigentlich ein AN ob ein Tarifvertrag gilt und wenn ja welcher? <hr size=1 noshade>
@maestro1000
[color=red]'Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.'[/color] = § 8 Tarifvertragsgesetz.
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