Ich habe ca. 3 Monate in einem Unternehmen gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag
erhalten oder unterschrieben zu haben. Auch nach mehreren Anfragen, bekam ich lediglich leere Ausreden vom Arbeitgeber. Nun bekam ich von ihm eine schriftliche Kündigung mit dem längst überfälligen nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag in die Hand gedrückt. Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen in Friedlichem auseinanderzugehen. Zu diesem Anlass hat mir der Arbeitgeber folgenden Sachverhalt erklärt: Würde ich den Arbeitsvertrag annehmen und unterschreiben, würde ich mich in der Probezeit befinden und ich hätte in diesem Sinne eine Kündigungsfrist von einer Woche. Da wir uns am Ende des Monats befinden (23. des Monats), würde mir der Arbeitgeber diesen Monat und die Hälfte des darauffolgenden Monats auszahlen. Würde ich diesen Arbeitsvertrag NICHT unterschreiben, bliebe ich OHNE Arbeitsvertrag, womit sich sich meine Kündigungsfrist auf einen Monat , bzw. bis zum 30. des darauffolgenden Monats verlängern würde, sodass er verpflichtet wäre, mir diesen und den gesamten nächsten Monat auszuzahlen. Meine Frage bezieht sich auf Folgendes: Habe ich diesen Sachverhalt richtig verstanden oder liege ich falsch? Gemäß überfälligem Arbeitsvertrag ist meine Kündigungsfrist eine Woche. Gemäß BGB ändert sich meine Kündigungsfrist. Leider verstehe ich nicht, wie sich diese ändert, bzw. ab wann ich gekündigt bin, wenn ich den Arbeitsvertrag NICHT unterschreibe und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses OHNE Arbeitsvertrag annehme.
Vielen Dank
Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Dieses leidige 'ohne AV'! Du hast einen Arbeitsvertrag - nämlich einen mündlichen. Und ein mündlicher AV muss gar nicht schlechter für AN sein als ein schriftlicher (wie in deinem Fall zu sehen ist).
Damit gelten die für alle geltenden Gesetze für dieses Arbeitsverhältnis - hier nun § 622 BGB. Und auch die Kündigung ist danach zu handhaben.
Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Du würdest dich also unnütz selbst schlechter stellen und nur dem AG helfen, wenn du jetzt und nachträglich noch so einen AV unterschreiben würdest.
Du kannst also in Ruhe abwarten, bis die Kündigung kommt. Die muss übrigens schriftlich erfolgen. Vom Eingang der Kündigung bei dir bemisst sich die 4-Wochen-Frist.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe die Kündigung schriftlich ohne eingetragenem Datum erhalten. Mir wurde die Möglichkeit gegeben, diesen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und es würde mir dieser Monat und die Hälfte des nächstens Monats ausgezahlt. Wenn ich den schriftlichen AV nun nicht unterschreibe und dem AG dies mitteile, würde ich dann nur die Kündigungsfrist abwarten, bis dann die "richtige" Kündigung nach Ablauf der Frist eintrifft?
Vielen Dank im Voraus
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Ich würde dem AG mitteilen, dass du einen mündlichen AV hast und die Kündigung dementsprechend nach BGB 622 zu laufen hat.
Neu kündigen muss der AG dir nicht, insofern die K-Absicht ja unzweifelhaft ist.
Du nimmst also den Tag, an dem dich die Kündigung erreicht hat und zählst 4 Wochen weiter im Kalender. Dann weißt du, ob die Kündigung zum 15 oder zum Monatsende wirkt.
Wenn du die Kündigung also solche angreifen willst, hast du genau 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutz beim Arbeitsgericht zu beantragen. Das könnte sinnvoll sein, wenn du mit der Kündigung generell nicht einverstanden bist, dann aber auch nur, wenn das KSchG greift, die Firma also mehr als 10 MA hat.
Ich würde mal folgendes überlegen:
Wie ist mein Verhältnis zum AG ? Gut ? Besteht die Hoffnung, nach der Krise (denke mal, dass deswegen gekündigt wird) man wieder dort eingestellt werden kann ? Letztendlich dreht es sich "nur" um 1/2 Monatsgehalt......
@blaubär+ Ausgezeichnet!
Vielen lieben Dank und schöne Grüße.
Bleiben Sie gesund!
@philosoph32
Hoffnung, nach der Krise weiterzuarbeiten? Meinerseits nicht. Die Krise scheint aber auch für den AG ein guter Vorwand gewesen zu sein. Ich gehe davon aus, dass viele Unternehmen diese Krise als Vorwand für den Abbau von Arbeitsplätzen nehmen werden.
Auch Ihnen Vielen lieben Dank und schöne Grüße.
Bleiben Sie gesund!
Hmm,
wir wissen nicht wie lange das jetzt geht, aber wenn es jetzt mal „nur" 2 Monate dauert, wir danach ein extremer Aufholbedarf bestehen und man braucht jede Hand.....
Wenn du dir keine Zukunft dort vorstellen Kannst, dann würde ich die normale große fordern.
@blaubär+
Ich habe die E-Mail für den Arbeitgeber vorbereitet, in der ich ihm antworte, dass ich einen mündlichen Arbeitsvertrag habe und demnach die Kündigung nach BGB 622 zu erfolgen hat. Habe ich nach diesem Antwortschreiben noch Pflichten gegenüber dem AG oder warte ich lediglich auf die schriftliche Kündigung und bewerbe mich derweil bei anderen Unternehmen?
Vielen Dank im Voraus
Du hast die Kündigung schon schriftlich, wenn auch ohne Endtermin. Den kannst du dir selbst ausrechnen. s.#3
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