Kündigungsfrist von sechs Wochen

9. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Svenne1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist von sechs Wochen

Hallo zusammen,

Habe einen Arbeitsvertrag bei einer holländischen Firma. Es gilt aber die deutsche Rechtssprechung. Möchte jetzt kündigen. Es gilt laut Vertrag eine Frist von 6 Wochen. Kündigung soll entweder vor dem 1. oder 15. eines Monats erfolgen. Da steht nicht drin, dass es zum Monatsende oder zum 15. eines Monats gekündigt wird. Wenn ich nun am 10. Oktober kündige, gilt dann automatisch die Frist zum Monatsende? Oder muss ich exakt die sechs Wochen ab Kündigungsabgabe zählen?
Vielen Dank vorab!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie müssen nicht die exakten Tage zählen. Bei einer Kündigung am 10. Oktober sind Sie Ende November raus.

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#2
 Von 
Svenne1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank! Wie sicher sind Sie? Bitte nicht persönlich nehmen, hier geht es auch um viel Geld, was sonst futsch wäre.
Danke sehr!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

In Ergänzung zu @altona. Die Frist gilt natürlich ab wirksamer Zustellung der Kündigung an den Arbeitgeber, wenn also der Arbeitgeber deine Kündigung gewissermaßen in Händen hält.

Anmerkung: wenn du Sicherheit willst, kannst du auch unnütz Geld ausgeben und einen Rechtsanwalt fragen. Ansonsten reicht auch, den Kalender herzunehmen und die Wochen abzuziehen.

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#4
 Von 
Svenne1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das widerspricht sich nun mit altonas Beitrag. Laut deinem Beitrag muss ich nun doch die Wochen zählen. Dann wäre mein Vertrag weit vor dem 30. November beendet. Was ist denn nun richtig?

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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Tag,

es wurde Deutsches Recht vereinbart. Danach zieht § 622 Abs. 1 BGB . Kündigen Sie zum 15.10.2016 sind Sie nach 4 Wochen (nicht 30 Tagen) aus dem Arbeitsverhältnis raus ( 4 Wochen = 28 Tage).

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung muss gesetzlich angeordnet schriftlich erfolgen und müsste in Ihrem Fall bis spätestens am 14.10.2016 beim AG eingegangen sein. Den Eingang der Kündigung können Sie sich bei persönlicher Abgabe bestätigen lassen. Sie können die Kündigung auch fristgerecht durch Boten überbringen oder einwerfen lassen - oder auch mit der Post per Einschreiben / Rückschein übersenden. Bei einer Übersendung per Post wird es schwierig. Die Niederländische Post funktioniert anders. Es könnte lange dauern, bis der Empfänger den Erhalt der Kündigung quitiert.

Kurzum: Sorgen Sie dafür, dass der AG rechtzeitig vor dem 15.10. Kennnis von Ihrer Kündigung erhalten hat, bzw. erhalten haben müsste.

Hinweis: Beim Einwerfen der Kündigung im Briefkasten AG ziehen Sie bitte einen Zeugen hinzui, wenn dies nicht durch Boten erfolgt.

Mit freundlichem Gruß


Signatur:

Blaki

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#6
 Von 
Svenne1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaki!

Der erste Paragraph greift nicht, da im Vertrag 6 Wochen vereinbart wurden und nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen greift. Ich weiß, wann ich zu kündigen habe und wie man zählt und wie man die Kündigung zustellt. Was ich nicht weiß: Gilt laut deutscher Rechtsprechung nun 42 Tage oder muss mein Vertrag bis Ende des Monats laufen? Wenn ich vor Ende des Monats raus bin, werden mir ja noch Tage vom Monatsbruttogehalt abgezogen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie kündigen ja zum 30.11. Somit läuft das Arbeitsverhältnis auch bis dann und Sie haben bis dahin auch Anspruch auf Arbeit und Gehalt.

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#8
 Von 
Svenne1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Ich muss, wenn ich ab 1. Dezember woanders arbeiten möchte, spätestens am 14. die Kündigung einreichen. Im Vertrag steht nur sechs Wochen, und nicht sechs Wochen zum Monatsende. Theoretisch würde der Vertrag dann am 25. November enden und mir 5 Tage Gehalt fehlen. Daher die Frage noch mal: Gilt in Deutschland automatisch ein Stichtag? Dass ZUM 15. oder Ende eines Monats gekündigt wird?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// ... weit vor dem 30.
Schau dir bitte deine Eingangsfrage an - die Antwort entspricht deiner Frage: Wenn du am Montag kündigst, bist du Ende Nov. draußen - das bleibt so oder so richtig, insofern kein Datum und kein Tag genannt ist.
Wenn du mit deiner 6-Wochenfrist kündigst, ist es der 21. Nov. - soweit richtig. Wenn am 14. die K., wird es der 25.11 - die Tage kannst du noch schinden, ja. Bis zum 30. willst du ja ohnehin nicht.
Mir wäre ja lieber, wenn du den Wortlaut deiner Kündigungsklausel postest.


-- Editiert von blaubär+ am 09.10.2016 15:40

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Svenne1981

Aufgrund Ihrer Antwort

Zitat (von Svenne1981):
Nein. Ich muss, wenn ich ab 1. Dezember woanders arbeiten möchte, spätestens am 14. die Kündigung einreichen.


auf diesen Beitrags

Zitat (von altona01):
Sie kündigen ja zum 30.11. Somit läuft das Arbeitsverhältnis auch bis dann und Sie haben bis dahin auch Anspruch auf Arbeit und Gehalt.


scheint es mir, dass Sie mit den Begrifflichkeiten noch etwas auf Kriegsfuß stehen.

"Kündigung zum" bedeutet den Endtermin, zu dem gekündigt werden soll. Es wird also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses benannt.

"Kündigung am" bedeutet den Zeitpunkt, an dem die Kündigung der anderen Vertragsseite, also bei Ihnen dem AG, zugeht.

"Einhaltung der Kündigungsfrist" bedeutet nur, dass zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und dem gewünschten Endtermin mindestens die Zeit liegen muss, die als Kündigungsfrist gilt. Man hätte also bereits am 01.10. zum 30.11. kündigen können, auch wenn dann zwischen den beiden Terminen mehr als 6 Wochen liegen.

Wenn Sie zum 30.11.2016 kündigen wollen und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gilt, dann muss die Kündigung spätestens am 19.10. beim AG eingegangen sein.

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