Kündigungsfrist / vorzeitige Kündigung

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Yota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist / vorzeitige Kündigung

Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem. Ich hab einen Arbeitsvertrag in dem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende festgelegt ist. Nun würde ich aber gerne so schnell wie möglich kündigen da ich mich Selbsständig machen möchte.
Wie komm ich da wieder raus ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?

Wir haben keinen Betriebsrat und im Moment weiß ich auch nicht genau ob der Tarifvertrag greift und wenn ja welcher.

für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus_aus_der_Pfalz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Arbeitsverträge sind für beide Seiten bindend. Wenn Du gut mit Deinem Chef stehst, dürfte eine vorzeitige Lösung durch einen Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit darstellen.
Eine nicht so saubere Lösung wäre, Du provozierst eine fristlose Kündigung. Dies steht natürlich im Arbeitszeugnis. Aber wenn Du dich Selbsständig machst, könnte man darüber nachdenken. Wie gesagt, dies ist nicht die elegante und die fairste Lösung

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag geht sowieso vor gegenüber einem Tarifvertrag. Da könnte Dir die Gewerkschaft oder ein Betriebsrat auch nicht weiter helfen.

Die Kündigungsfrist musst Du einhalten, ansonsten machst Du Dich über die Folgen hinaus, die Klaus_aus_der_Pfalz schon beschrieben hat, auch noch schadenersatzpflichtig.

Als einzige Möglichkeit sehe ich hier auch nur einen Aufhebungsvertrag.

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#3
 Von 
Yota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Leider ist das Verhältnis zum Chef alles andere als eine Liebesbeziehung!
Ich denke er möchte mich so lange als möglich halten um Zeit für passenden Ersatz zu gewinnen!

Was ist denn mit dem vielzitierten $622BGB??? Kann ich den nicht irgendwie anwenden?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Durch die individuelle Vereinbarung einer Kündigungsfrist gilt der § 622 BGB nicht.

Man darf zwar keine kürzeren, aber durchaus längere Kündigungsfristen vereinbaren, als in § 622 BGB festgelegt. Solche Verträge sind dazu da, dass man sich daran hält. Umgekehrt erwartest Du das doch von Deinem AG auch.

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