Ich habe eine Zusage bekommen für einen neuen Arbeitsvertrag bei einen neuen Arbeitgeber ab 01.02.2018.
Aktuell bin ich in einen unbefristeten Vertrag bei meinen aktuellen Arbeitgeber.
Es heißt ich bekomme den Arbeitsvertrag per Post zugeschickt. Bist jetzt ist er nicht da.
Die Kündigung schreibe ich erst nachdem ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe.
Problem ist jetzt dass die Firma bei der ich aktuell bin seit heute bis zum 07.01.2018 Betriebsurlaub hat und geschlossen ist. Der Chef und die Chefin sind dann auch bis 07.01.2018 im Auslandsurlaub.
Im Vertrag habe ich eine Kündigungsfrsit von 4 Wochen.
Die Firma hat ein Postfach in der Poststelle.
Ab wann zählt die Frist? Ab den Zeitpunkt, bei dem es bei der Deutschen Post abgestempelt und ins Postfach gelegt wird, oder, ab dem Zeitpunkt, wo die beiden Chefs ausm Urlaub zurück sind also erst ab 08.01.2018?
Da wren ja aber die 4 Wochen nicht mehr machbar.
Wäre über hilfreiche Antworten froh.
Kündigungsfrist während Betriebsurlaub
18. Dezember 2017
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Frage vom 18. Dezember 2017 | 21:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist während Betriebsurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 05:04
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 7x hilfreich)
Korrekt.ZitatAb den Zeitpunkt, bei dem es bei der Deutschen Post abgestempelt und ins Postfach gelegt wird :
Die Frist läuft ab Datum der Zustellung.
Also rechtzeitig per Einschreiben versenden und die Postlaufzeiten nicht vergessen.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 07:41
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
/// ... seit heute bis zum 07.01.2018 Betriebsurlaub
Ein Problem mag das sein - aber sicherlich nicht deines.
Die Kündigung ist eine frist- und empfangsbedürftige Willenserklärung. Wirksam zugestellt ist sie in dem Moment, da sie in den Verfügungsbereich des Adressaten gelangt - das ist auf jeden Fall der Briefkasten. Ob der Adressat den leert, ist seine Sache; auch bei Abwesenheit hat er sicher zu stellen, dass er von solchen Vorgängen Kenntnis erhält.
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