Kündigungsfrist während Insolvenzantrag

1. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist während Insolvenzantrag

Hallo,

mein Mann arbeitet in einer Spedition mit ca. 300 Mitarbeiter,die am 29.4.08 einen Insolvenzantrag gestellt hat. Gestern war eine "Betriebsversammlung" in der der Insolvenzverwalter uns über die weitere Situation unterrichtet hat.Alle anwesenden AN haben eine Abtrittserklärung Ihrer Lohnansprüche unterschrieben. D.h. der Insol.-Verwalter hat sich mit der Agentur f. Arbeit und einer Bank auf eine "Zwischenfinanzierung" der Löhne geeigent - für April, Mai und Juni 08. Jetzt sollen aber von 300 Mitarbeiter nur noch ca. 180 weiterbeschäftigt werden - einen Betriebsrat gibt es nicht. Wie müssen wir uns jetzt verhalten - da noch keiner der 300 Mitarbeiter weis wer wird weiterbeschäftigt und wer wird gekündigt. Wie sehen die Kündigungsfristen seitens einer AG-Kündigung- und wie bei einer AN-Kündigung aus. Muß mein Mann obwohl noch keine Kündigung sofort aufs Arbeitsamt.
Grüße Nernst

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muß mein Mann obwohl noch keine Kündigung sofort aufs Arbeitsamt.


Ist auf jeden Fall ratsam. Selbst wenn er keine Kündigung bekommt, schadet es nichts, wenn er sich dort meldet.

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem, was vertraglich vereinbart ist. Oder es gilt http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__113.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich habe mir auch mal den § 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses, durchgelesen. Kann mir den einer in Normaldeutsch" übersetzen :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Nernst,

§ 113 InsO gilt erst im eröffneten Insolvenzverfahren. Scheinbar soll das Verfahren ja am 01.07.2008 eröffnet werden (das entnehme ich daraus, dass bis Juni eine sog. Insolvenzgeldvorfinanzierung, also das was du mit 'der Insol.-Verwalter hat sich mit der Agentur f. Arbeit und einer Bank auf eine Zwischenfinanzierung der Löhne geeigent' bezeichnest, stattfinden soll). Sprich der § 113 InsO gilt unter dieser Prämisse erst ab dem 01.07.2008.

§ 113 InsO bedeutet im Übrigen, dass das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung sowohl vom IV als auch vom AN mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, auch wenn aufgrund von Gesetz, Arbeits- oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen oder -termine gelten oder sogar ein Ausschluss einer Kündigung gelten sollte (z.B. besonderer Kündigungsschutz für ältere und langjährige Mitarbeiter in einigen Tarifverträgen).

Wenn eine kürzere Kündigungsfrist als 3 Monate zum Monatsende gelten sollte, dann ist im Übrigen diese Kündigungsfrist maßgeblich.

So lange dein Ehemann im Übrigen nicht gekündigt oder von der Arbeits freigestellt wird, muss er strenggenommen nicht zur Arbeitsagentur. Wenn er sich einen neuen Job suchen will, schadet es natürlich erstmal nicht. Allerdings kann man ja auf die Jobangebote der Arbeitsagentur auch dann zurückgreifen, wenn man dort nicht gemeldet ist. Wenn es nicht notwendig ist, kann man sich also den Gang gut ersparen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für die Antworten.
jetzt habe ich noch weitere Fragen. Mein Mann ist seit 23.4.2008 in dieser Firma von der Arbeit freigestellt, da die Firma ja mit verringerter AN-Zahl weiterarbeiten will. Dies läuft auch seit 10 Tagen langsam an. Mein Mann hat jetzt zweimal angerufen und gefragt ob und wann er wieder weiterfahren kann. Als Antwort kam nur:"Keine Ahnung". Eine Kündigung ist bis jetzt auch noch keine unterwegs.
Jetzt hat mein Mann sich in der Zwischenzeit bei einer anderen Firma beworben und morgen dort ein Vorstellungsgespräch. Sollte dieses positiv ausfallen hat mein Mann laut seinem jetzigen Arbeitsvertrag eine 4-wöchige Kündigungsfrist - soweit so gut - Jetzt hat er noch insgesamt 24 Tage Resturlaub (14 Tage aus 2007 und anteilig bis z.B. ende Mai 10 Tage) aus der alten Firma. Er müßte demnach in der Kündigungsfrist nicht mehr in die alte Firma. Kann er schon während seinem "Kündigungsurlaub" in der neuen Firma z.B. Lohnsteuer-Karte VI arbeiten. Was ist mit seiner Urlaubsabgeltung wenn mein Mann z.B. fristlos kündigt um der neuen Firma schnell zur Verfügung zu stehen. Ist es im Iso-Verfahren überhaupt möglich sich seinen Urlaub auszahlen zu lassen oder fällt dieser in die Iso-Masse und muß in der Tabelle angemeldet werden.
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße aus Hessen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

bitte mal reinschauen :) -Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
neffel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,
die Firma in der ich gearbeitet habe hat vor ca.7Jahren Insolvenz angemeldet,Arbeitgeber schuldet uns noch eine größere Summe welche wir durch Abtretung von Urlaubs und Weihnachtsgeld zur Rettung der Firma gemacht haben.Besitzen jeder eine Bescheinigung darüber.Es wurde auch beim Inso.Verwalter angemeldet.Leider bis heute nicht eine nachricht was aus der Insolvenz geworden ist.Was kann m/f.machen ,und wo um klarheit zu bekommen ???
Gruß Neffel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Nernst

Durch die Freistellung befindet sich der AG ja im Annahmeverzug. § 615 BGB regelt in diesem Fall den Annahmeverzugslohn. Wenn man sich diese Vorschrift durchliest, dann ist der AN im Fall des Annahmeverzuges ja mehr oder weniger verpflichtet sich eine andere Arbeit zu suchen. Gegen die Aufnahme der Arbeit spricht erstmal also nichts.

Es fragt sich nur, wie sich die Abwicklung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gestaltet. Wurde dein Mann ggf. unter Anrechnung auf den Urlaub freigestellt? Das machen Insolvenzverwalter nämlich gerne.

Ansonsten sieht es mit der Urlaubsabgeltung, wenn das Arbeitsverhältnis noch vor der Insolvenzeröffnung endet sowieso schlecht aus. Es wäre nämlich nur eine Insolvenzforderung, die zur Tabelle angemeldet werden müsste. Nur wenn das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung endet, könnte es eine Masseverbindlichkeit sein.

Im Übrigen frage ich mich, woraus der Abgeltungsanspruch für 2007 folgen soll. Nach dem BUrlG endet der Übertragungszeitraum nämlich am 31.03. des Folgejahres, so dass Urlaub für 2007 bereits verfallen wäre. Gibt es für das Arbeitsverhältnis deines Mannes irgendwelche anderen vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen?

@ neffel

Es gibt durchaus Insolvenzverfahren, die ziehen sich über Jahre hinweg. 7 Jahre sind da nicht unbedingt etwas ungewöhnliches. Als Insolvenzgläubiger wird man nur dann unterreichtet, wenn z.B. die Forderung bestritten wurde, besondere Gläubigerversammlungen einberufen werden oder der Abschluss des Verfahrens ansteht. Zwischennachrichten erhalten die Gläubiger nicht. Wenn du den Verfahrensstand erfahren willst, dann kannst du die Insolvenzakte bei Gericht einsehen. Du kannst auch versuchen vom Insolvenzverwalter eine Auskunft zu erlangen, das ist oft aber nicht von Erfolg gekrönt, weil er gegenüber dem einzelnen Insolvnezgläubiger nicht auskunftsverpflichtet ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen