Kündigungsfrist was gilt 4 Wochen oder 2 Monate

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625207-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist was gilt 4 Wochen oder 2 Monate

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

Verlängerungen der Kündigungsfrist, die zugunsten des Arbeitsnehmers wirken, gelten auch zugunsten des Arbeitsgebers.

So wie ich das verstehe gibt es nach §622 BGB keine Verlängerungen für den Arbeitnehmer und es würden die 4 Wochen gelten. Da ich 7 Jahre im Unternehmen arbeite geht mein Arbeitgeber von 2 Monaten aus, was meint ihr dazu?

Vielen Dank und Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go625207-12):
Da ich 7 Jahre im Unternehmen arbeite geht mein Arbeitgeber von 2 Monaten aus, was meint ihr dazu?
Der Arbeitgeber hat recht.

Zitat (von go625207-12):
Verlängerungen der Kündigungsfrist, die zugunsten des Arbeitsnehmers wirken, gelten auch zugunsten des Arbeitsgebers
Heißt: Laut § 622 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber auf 2 Monate - also zugunsten des Arbeitnehmers. Entsprechend dem Text in Deinem Vertrag gelten diese dann auch für Kündigung durch Dich.

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