Hallo zusammen,
da ich ein neues Jobangebot zum 01.02.2021 bekommen habe, stellt sich mir nun die Frage welche Kündigungsfrist ich einhalten muss.
Im Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.
In meinem Fall würde folgendes zutreffen:
Betriebszugehörigkeit über 1 aber unter 3 Jahren: 1 Monat zum Quartalsende.
Die Kündigung wäre somit für mich als AN, rein rechnerisch, erst zum 30.03.2021 möglich.
Sollte die gesetzliche gelten, könnte ich das Jobangebot annehmen.
Welche ist für mich als AN gültig?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Kündigungsfrist - was gilt? Vertrag oder gesetzliche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Diese ist gültig.ZitatBetriebszugehörigkeit über 1 aber unter 3 Jahren: 1 Monat zum Quartalsende. :
Hallo,
Sicher? Denn die vertragliche KF ist ja zu meinem Nachteil.
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Weiter nichts?ZitatIm Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. :
Die längere Kündigungsfrist wird rechtlich als Kündigungsschutz angesehen und gilt deshalb. Fragen Sie doch einfach den Arbeitgeber, ob er einen Aufhebungsvertrag akzeptiert.
-- Editiert von altona01 am 04.12.2020 17:39
Hallo,
Wortlaut:
(1): AV endet bei Renteneintritt (stark verkürzte Version meiner Seits )
(2): Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit wie folgt:
Bis 1 Jahr: 4 Wochen zum Monatsende
1 bis 3 Jahre: 1 Monat zum Quartalsende
Über 3 Jahre: 3 Monate zum Quartalsende
(3): Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4): Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Mehr steht nicht im AV
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