Kündigungsfrist - was gilt? Vertrag oder gesetzliche

4. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
besorgte-mutti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - was gilt? Vertrag oder gesetzliche

Hallo zusammen,

da ich ein neues Jobangebot zum 01.02.2021 bekommen habe, stellt sich mir nun die Frage welche Kündigungsfrist ich einhalten muss.

Im Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.

In meinem Fall würde folgendes zutreffen:

Betriebszugehörigkeit über 1 aber unter 3 Jahren: 1 Monat zum Quartalsende.

Die Kündigung wäre somit für mich als AN, rein rechnerisch, erst zum 30.03.2021 möglich.
Sollte die gesetzliche gelten, könnte ich das Jobangebot annehmen.

Welche ist für mich als AN gültig?

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von besorgte-mutti):
Betriebszugehörigkeit über 1 aber unter 3 Jahren: 1 Monat zum Quartalsende.
Diese ist gültig.

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#2
 Von 
besorgte-mutti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Sicher? Denn die vertragliche KF ist ja zu meinem Nachteil.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von besorgte-mutti):
Im Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.
Weiter nichts?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die längere Kündigungsfrist wird rechtlich als Kündigungsschutz angesehen und gilt deshalb. Fragen Sie doch einfach den Arbeitgeber, ob er einen Aufhebungsvertrag akzeptiert.

-- Editiert von altona01 am 04.12.2020 17:39

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
besorgte-mutti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wortlaut:
(1): AV endet bei Renteneintritt (stark verkürzte Version meiner Seits )

(2): Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit wie folgt:

Bis 1 Jahr: 4 Wochen zum Monatsende
1 bis 3 Jahre: 1 Monat zum Quartalsende
Über 3 Jahre: 3 Monate zum Quartalsende

(3): Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4): Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Mehr steht nicht im AV

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